Meist werden die Abbrucharbeiten vom Baumeister oder bei größeren Objekten von einem spezialisierten Abbruchunternehmen vorgenommen. Dazu gehört neben dem Abbruch des Altbestands und des Kanals die Sicherung zu Nachbarobjekt, die Altlastenbeseitigung und das Baustoffrecycling.
Durchführung
Weisen Sie die Abbruch- oder Baufirma nochmals schriftlich darauf hin, dass sämtliche Auflagen (behördliche Auflagen, Vorschriften betreffende Arbeitnehmerschutz, statische Vorgaben usw. und insbesondere alle Sicherungsmaßnahmen) unbedingt einzuhalten sind. Kommt es zu Unfällen oder Schäden kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, Sie hätten die ausführende Firma nicht ausreichend informiert bzw. ausdrücklich darauf hingewiesen.
Abbruchbeginn
Spätestens vor Abbruchbeginn ist von der Abbruch- bzw. Baufirma das Abbruchobjekt hinsichtlich gefährlicher Materialien (z.B. Asbest, Altöl etc. ) zu untersuchen und Ihnen eine Dokumentation und Bestätigung darüber vorzulegen.
Lassen Sie sich auch eine schriftliche Bestätigungen von Elektriker und Installateur vorlegen, dass sämtliche Zu- und Ableitungen stillgelegt sind.
Abbruchmaterialien
Allgemein geht das Abbruchmaterial in das Eigentum der ausführenden Firma über und diese hat für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen. Es ist aber ratsam, das Abbruchobjekt zu untersuchen, ob nicht Teile davon wiederverwertbar sind.
Eine schriftliche Festlegung, welche Materialien wiederverwendet werden sollen und welche Gegenstände und Einbauten vorsichtig ausgelöst bzw. nicht abgebrochen und somit geschützt werden sollen hilft spätere Missverständnisse zu vermeiden.