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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Voraussetzungen, Vorarbeiten und Setzungsschäden

Achtung

Eine längere Gewährleistungsfrist (Rügefrist) kann man resultierend aus der Austrocknungszeit festsetzen!


Voraussetzungen am Untergrund
Jeder Untergrund wie Mauerwerk, Putz, Beton, Bauplatten etc. muss vor der Beschichtung trocken, tragfähig und fettfrei sein. Neuer Kalkputz und Zementputz muss 14 Tage lang durchtrocknen, bevor er gestrichen werden kann.

Gipsputz, Gips- und Weichfaserplatten sind stark saugende Untergründe. Um die notwendige Tragfähigkeit zu erzielen, müssen alle saugende Untergründe zuerst mit einer Grundierung, dem Haftgrund, zur Festigung von stark saugendem Putz vorbehandelt werden. Der Haftgrund kann auch zur Absperrung von Wasserflecken dienen.

 

Messungen
Um den Zustand der Mauer genau zu bestimmen und um das Abdichtungsverfahren bzw. dessen Ausführung festzulegen, sind unter Umständen neben Feuchtigkeitsmessungen an der Oberfläche auch Mauerwerksfeuchtigkeitsmessungen mittels Kernbohrung erforderlich, die auch durch akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstellen durchgeführt werden.

 

Mit diesen Bohrungen lässt sich nicht nur die Feuchtigkeit in der Mauer sondern auch der Aufbau der Mauer (z.B. Mischmauerwerk, zweischaliges Mauerwerk) feststellen. Diese Bohrungen können auch nach der Fertigstellung als Kontrolle durchgeführt werden.

 

Vorarbeiten
Entsprechend den Abdichtungsverfahren wird der Putz abgeschlagen und in Außenbereichen sind Aufgrabungsarbeiten erforderlich.

 

Setzungsschäden
Bei den Verfahren, wo Maueren mechanisch durchtrennt werden, besteht die Gefahr von Setzungsrissen. Es ist sinnvoll, vor Beginn der Arbeiten eine Bestandsaufnahme des Gebäudes wenn möglich durch einen unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen und alle bereits vorhandenen Gebrechen, Schäden und Risse zu dokumentieren.


Vereinbaren Sie mit der ausführenden Firma, dass diese  für alle Setzungsschäden  haftet, die durch seine Arbeit am Gebäude entstanden sind.  

Abdichtungsanschluss
Werden Abdichtungsbahnen oder –streifen eingelegt, so muss die Möglichkeit vorhanden sein, andere Abdichtungen anzuschließen.

Verputzarbeiten
Generell ist es angebracht nach Durchführung der Sanierungsarbeiten für Verputzarbeiten „Sanierputze“ zu verwenden, welche die Möglichkeit bieten, dass die noch im Mauerwerk vorhandene Feuchtigkeit und Salze ohne Beschädigung des Putzes nach außen wandern können.

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Helmut Melzer
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