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Das Abnahmeprotokoll

Die Bauabnahme ist ein entscheidendes Ereignis, denn sie markiert den Übergang von der Baustelle zum fertigen Gebäude und bedeutet rechtlich, dass der Bauvertrag erfüllt ist. Die Leistungen gehen ab diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum und damit auch in Ihre Haftung.


Auch die Fristen für Gewährleistungen und Garantie beginnen ab diesem Zeitpunkt.

Schriftform
Die Bauabnahme sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Im Abnahmeprotokoll (je Unternehmen eines) sollte folgendes festgehalten werden:

  • Datum, Ort, Beteiligte, Gewerk
  • Mängelliste mit Fristsetzung zur Behebung
  • Falls die Leistung nicht angenommen wird eine Begründung
  • Die Unterschriften der Beteiligten


Nach der Abnahme und eventueller Mängelbehebung ist die Bezahlung zu den im Bauvertrag ausgehandelten Konditionen fällig. Achten Sie darauf, dass die Ab- und Übernahme von ev. einzelnen Leistungen erst zum Zeitpunkt der Gesamtfertigstellung des Bauwerkes erfolgen und dass dies in den Vertragsbestandteilen auch so fixiert ist.

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Helmut Melzer
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