Das Maklergesetz legt wesentliche Rechte und Pflichten des Maklers fest, insbesondere die Aufklärungs- und Informationspflichten. Unterschreiben Sie als Konsument im Maklerbüro lediglich Vermittlungsaufträge und Besichtigungsbestätigungen. Kommt kein Miet- oder Kaufvertrag zustande, gibt es keine wie auch immer gearteten Provisionen, auch keine Storno Gebühren.
Vorsicht ist geboten bei "Alleinvermittlungsaufträgen" - lassen Sie sich die Leistungen dieses Alleinvermittlungsauftrages im Detail beschreiben. Wenn ein Makler wirklich aktiv ein Objekt anbietet, sind Sie mit einem Alleinvermittlungsauftrag manchmal besser bedient. Auch bei "Reservierungen" gilt es, aufzupassen, denn diese kommen rechtlich bereits einem Anbot gleich. Laut Konsumentenschutzgesetz gibt es bei Immobilien- und Wohnungsgeschäften unter bestimmten Bedingungen ein Rücktrittsrecht.
Es kann gegenüber Maklern, Bauträgern, Wohnungsgesellschaften und anderen Unternehmern, auch Mietshauseigentümern geltend gemacht werden und gilt für Mietverträge, Kaufverträge (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) sowie auch für Anbote und Vorverträge.
Vom Rücktrittsrecht können Konsumenten dann Gebrauch machen, wenn der Vertrag am Tag der ersten Besichtigung abgeschlossen wurde und die Wohnung oder das Haus dem eigenen dringenden Wohnbedürfnis des Vertragspartners bzw. eines nahen Angehörigen des Käufers dient. Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach der Vertragsunterzeichnung (Aufgabedatum) erklärt werden. Ein solcherart erklärter Rücktritt kann auch für einen eventuell mitabgeschlossenen Maklervertrag gelten.
Provisionsverlust des Maklers
Pflichtverletzungen des Maklers können zu einem teilweisen Provisionsverlust führen. Viele Phänomene sind zeitlich sehr begrenzt und treten zufällig nicht zu den Besichtigungsterminen auf, deshalb sollten sie in Sachen Wohnung nichts dem Zufall überlassen, und
- selbst die nähere Umgebung unter die Lupe nehmen.
- Nachbarn zu "Kleinigkeiten" befragen, die die Verkäufer gerne übersehen.
- Flächenwidmungs- und Bebauungspläne unter die Lupe nehmen, wo sind Betriebsstandorte vorgesehen?
- Sonnen/Schattenlage zu jeder Tageszeit überlegen.
- Schneeräumung und Zufahrt
- Verkehrs-, Lärm- und Geruchsbelästigungen
- Kleinklimaausbildungen, zB bei Mulden (Kältesee), Windexponierung beachten.