Plan aktualisierung © sheff/shutterstock.com

Achtung bei Auswirkungen von Planänderungen!

Jede Entscheidung und jede Änderung, sei es durch den Bauherrn oder durch eine ausführende Firma mit Einverständnis des Bauherrn, muss darauf überprüft werden, ob sie Auswirkung auf die Planung hat.

Kommt es zu Änderungen in den Plänen, so müssen diese nicht nur zeichnerisch, sondern auch in der “schriftlichen Planung” z. B. bei bereits bestellten oder in Fertigung befindlichen Leistungen auswirken. Generell ist nach jeder Besprechung mit ausführenden Firmen, PlanerInnen, KonsulentInnen, Behörden, insbesonders aber nach Baubesprechungen, diese Überprüfung erforderlich. Wirken sich Änderungen in der Planung aus, so sind die Pläne zu aktualisieren. Heißt: die Änderungen sind einzutragen und bei sonstigen Auswirkungen empfehlen sich Aktenvermerke, welche an alle Beteiligten nachweislich persönlich oder mittels Einschreiben verteilt werden.

Genaue Dokumentation der Änderungen

Dies betrifft alle Planungsarten, in denen die Änderungen Auswirkungen haben (von der Einreichplanung bis zur Detailplanung). Sobald eine Änderung durchgeführt worden ist, muss diese auf dem Plankopf - Plannummer mit einem Zusatz-Index in Form eines Buchstabens - vermerkt werden. Beginnend mit A, dem Index der ersten Änderung, setzt sich die Reihenfolge fort. Somit hat der Plan einen neuen Index und alle Pläne mit niedrigeren Indizes sind ungültig. Auf dem Plan sollte auch eine Liste mit den Indizes geführt werden, die die Art der Änderungen und das jeweilige Datum enthalten. Nichtaktualisierung und Nichtinformation bedeuten Chaos auf der Baustelle.

Die Planungsaktualisierung ist deswegen notwendig und kurzfristig durchzuführen, da die Pläne Grundlage für alle ausführenden Firmen und beteiligten Personen sind. Nicht aktualisierte Pläne bedeuten, dass besprochene Entscheidungen und Änderungen unter Umständen nicht ausgeführt werden bzw. zu vermeidbaren zusätzlichen Kosten für Änderungen führen!
 

AutorIn:
Datum: 22.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Bauplanung

Humannet/shutterstock.com

Bauplanung

Das gehört zur Baugrunduntersuchung

Im Zuge einer Baugrunduntersuchung werden die Boden- und Wasserverhältnisse eruiert, um die richtige Gründungs- und ...

Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Bauplanung

Haus planen: Vom Entwurf bis zur Einreichung

Eine gute Planung ist die Basis für ein erfolgreiches Bauprojekt. Von der ersten Idee bis zur fertigen Einreichung ...

OmiStudio/shutterstock.com

Bauplanung

Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)

Der U-Wert ist ein Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine Materialschicht, wenn auf beiden Seiten verschiedene ...

Dariusz Jarzabek/Shutterstock.com

Bauplanung

Die Kostenkennwerte eines Einfamilienhauses

Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten eines Bauprojektes am Beispiel eines durchschnittlichen ... weiterlesen

dotshock/shutterstock.com

Bauplanung

Bauvertrag - Was ist zu beachten?

Mit einem Bauvertrag können Sie sich als Bauherr absichern, dass die von Ihnen beauftragten Unternehmen Ihre ...

charles taylor/shutterstock.com

Bauplanung

Planzeichenverordnung: Grundriss und Lageplan

Die Planzeichenverordnung ist das Regelwerk, welches die Darstellung von Flächenwidmungsplänen, Lageplänen und ...

Rido/shutterstock.com

Bauplanung

Arbeiten mit Architekten und Baumeistern

Wer ein Haus baut, der braucht eine kompetente, ausgebildete Person an seiner Seite – das schreibt auch das Gesetz ...

Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Bauplanung

Statiker: Was er macht, was er kostet

Was nützt das schönste Zuhause, wenn es einsturzgefährdet ist? Für ein standsicheres und stabiles Gebäude sind ...

Rido/shutterstock.com

Bauplanung

Können Sie Ihre Pläne lesen?

Wissen Sie, was auf Ihrem Bauplan unbedingt vermerkt sein muss und worauf sich Linien, Abkürzungen und Maßangaben ...