Ihr Architekt oder Baumeister kennt die Punkte, die eine Bauausschreibung beeinhalten muss. Genaue produktbezogene Ausschreibungstexte sind oft auch bei Herstellerfirmen von Baumaterialien erhältlich. Erteilen Sie nicht gleich dem nächstbesten Baumeister den Auftrag, sondern schreiben Sie - zumindest die teuersten Bauabschnitte - an mehrere Baumeister aus. Die Kostenvoranschläge kosten Sie nichts. Die Ausschreibung kann Ihr Planer oder ein anderer, in Bausachen erfahrener Fachmann für Sie erledigen. Vorteilhaft ist auch ein Terminplan, der festlegt, wann die Bauetappen abgeschlossen sein sollen.
Halten Sie sich im Auftrag an die Ausschreibungsrichtlinien, oder geben Sie eine möglichst genaue Beschreibung der tatsächlichen Leistungen, Materialien, Geräte sowie der vereinbarten Preise und der Haftungsansprüche. Legen Sie vor allem auch einen verbindlichen Fertigstellungstermin fest. Vereinbaren Sie ausdrücklich einen Rücktritt bei Leistungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner genau, um keine unnötigen Risiken einzugehen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Anzahlungen, und bezahlen Sie Teilrechnungen nach genauer Kontrolle der geleisteten Arbeiten.
Der Kostenvoranschlag
Sowohl bei verbindlichen, als auch bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen ist der Unternehmer gebunden. Lassen Sie sich den Voranschlag schriftlich geben!
"Was kostet's?", lautet vor dem Kauf oft die entscheidende Frage, daher sollten Sie prinzipiell bereits vor Auftragserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen, damit Sie wissen, wieviel Sie später zu bezahlen haben. Geben Sie sich nicht mit der mündlichen Nennung eines Preises zufrieden, da Sie im Streitfall in der Regel diese Aussage nicht beweisen können. Im Hinblick auf das günstigste Angebot ist es auch ratsam, von mehreren Firmen Kostenvoranschläge einzuholen.