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Leistungsverzeichnis und Ausschreibungstexte

Bauherr oder Planungskoordinator müssen sicherstellen, dass relevante Punkte und Sicherheitsvorschriften in der Ausschreibung enthalten sind. Dies gewährleistet die sichere und schnelle Abwicklung der Arbeiten und der gesamten Baustelle.

Ausscheibungstexte

Der Planungskoordinator hat dafür Sorge zu tragen, dass die relevanten Punkte aus dem

  • SiGe-Plan wie Baustelleneinrichtung, kollektive Sicherheitsmaßnahmen, Gerüstungen, besondere Schutzmaßnahmen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Baustellen-Beleuchtung, etc. und
  • aus der Unterlage für spätere Arbeiten in Form von Leistungspositionen oder in der Leistungsbeschreibung vom Planer

in die Ausschreibung bzw. Leistungsverzeichnis aufgenommen werden. Der SiGe-Plan und die Unterlagen für spätere Arbeiten sind Bestandteil des Bauvertrages. Damit soll gewährt werden, dass schon von Baubeginn an die Sicherheit auf der Baustelle gewährleistet ist und keine verhütbaren Unfälle auftreten.

Das Vorausdenken

Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk vom Planungskoordinator bereits in der Vorbereitungsphase erstellt wird. Die Unterlagen haben für spätere Arbeiten die relevanten Angaben für die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu enthalten, die bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch zu berücksichtigen sind. Die Unterlage ist gemäß Baufortschritt oder bei eingetretenen Änderungen anzupassen. Als Bauherr haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlage für die Dauer des Bestandes des Bauwerks aufbewahrt wird.

AutorIn:
Datum: 03.10.2011
Kompetenz: Recht

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