Da für die Fertigung der Betonteile im Werk wesentlich zeitlicher die erforderlichen Angaben gemacht werden müssen als bei der örtlichen Ausführung (Vorlaufzeit für die Produktion bis zum festgesetzten Transport- und Montagetermin) ist die rechtzeitige Vorlage der Werkzeichnungen ein wichtiger Punkt. Es ist angebracht, die Freigabe dieser Zeichnungen durch Bauherr, Planer, Statiker und den Professionisten, von denen Teile in die Fertigteilen eingebaut und Durchbrüche oder Schlitze usw. vorgesehen sind, schriftlich zu dokumentieren.
Kantenausbildung
Die Kantenausbildung ist eine Vorgabe der Planung. Es ist preislich kaum relevant, ob die Kanten rechtwinklig oder abgefast ausgebildet werden.
Einbauteile
Für den Transport und die Manipulation der Fertigteile auf der Baustelle sowie für deren Verankerung und Verbindung (untereinander und zu angrenzenden Bauteilen) werden zusätzliche Einbauteile wie Haken und Ösen sowie Sonderelemente vorgesehen.
Fugenfüllung
Die Fugen zwischen aneinander anstoßende Fertigteile bzw. an angrenzende Bauteile erhalten Einlagen und werden kraftschlüssig verfüllt und entsprechend den Anforderungen abgedichtet.
Maßtoleranzen
Im Allgemeinen gelten Maßabweichungen die in der ÖNORM angegebene Maßtoleranzklasse 1 für Fertigteile.
Transportmontagebereiche
Die erforderlichen Transportfahrzeuge müssen so ausgewählt werden, dass die Zufahrt zur Baustelle ungehindert möglich ist. Dabei ist auch darauf zu achten, dass das Baugelände oder Bauteile im Montagebereich projektgemäß von Transportfahrzeugen und Montagegeräten befahren werden können.
Überprüfungen
Wie bei örtlich hergestellten Betonkonstruktion sind unter Umständen Überprüfungen, Beschauten oder Abnahmen erforderlich. Diese werden entweder im Herstellerwerk vorgenommen oder auch auf der Baustelle während oder nach der Montage. Vereinbaren Sie vertraglich, daß der Auftragnehmer (Fertigteilwerk oder Baufirma) veranwortlich dafür ist.