Die Koordination und Steuerung auf der Baustelle sowie die Wahrnehmung der Interessen des Bauherren auf der Baustelle wird von der ”örtlichen Bauaufsicht” wahrgenommen. Da Ihre unmittelbaren Interessen als Bauherr betroffen sind, sollten Sie Ihre örtliche Bauaufsicht mit Sorgfalt wählen und ihr unbedingt vertrauen können. Geeignet hiefür sind also primär Ihr Bauherren-Vertreter bzw. Ihr Architekt bzw. Planer.
Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt Ihre Interessen und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus. Dies umfasst unter anderem auch, dass jeder, der sich auf die Baustelle begibt bei der Bauaufsicht zu melden und deren Anweisungen zu befolgen hat.
Es wird überwacht, ob das Gebäude in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt wird. Die Bauaufsicht steuert das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und achtet darauf, dass der Terminplan eingehalten wird.
Die örtliche Bauaufsicht nimmt laufend die Leistungen der Firmen ab, stellt eventuelle Mängel fest und veranlasst deren Behebung und übernimmt die Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Kosten, Terminen und Qualitäten der Baustelle im Interesse und in Vertretung des Bauherren.
Wesentlich ist die vertragliche Abgrenzung der Leistungen und Haftungen zwischen den ausführenden Unternehmen einerseits und dem Auftraggeber und dessen Vertretern andererseits. Die Abgrenzung wird wohl je nach gewählter Baustellen-Ablaufstruktur unterschiedlich sein.
Hinterfragen Sie vor Beauftragung die Erfahrungen und Problemlösungs-Kompetenzen Ihrer örtlichen Bauaufsicht, prüfen Sie ev. Referenzen und nehmen Sie mit den (ja hoffentlich im Wesentlichen zufriedenen) Referenzbauherren Kontakt auf.