Für eine saubere Baustelle sorgen
Jeder Auftragnehmer kann dazu verpflichtet werden seinen Arbeitsbereich zu reinigen. Davon unabhängig ist eine regelmäßige Zwischenreinigung der Baustelle erforderlich.
Generell sollte im Bauvertrag mit dem Baumeister und den ProfessionistInnen jeder Auftragnehmer dazu verpflichtet werden, seinen Arbeitsbereich immer sauber zu halten und im jeweiligen Arbeitsbereich anfallenden Schutt, Abfälle und Verpackungsmaterialien zu sammeln und von der Baustelle zu entfernen.
Unabhängig von dieser Vorgabe ist eine regelmäßige Reinigung der Baustelle erforderlich. Die Baureinigung wird üblicherweise durch die Baufirma, bei größeren Bauvorhaben auch durch eine eigene Reinigungsfirma, durchgeführt
Sauber machen zwischendurch
Die so genannten Zwischenreinigungen beinhalten unter anderem das Sammeln und Zusammenkehren von Abfällen und Verunreinigungen, das Entfernen der Abfälle von der Baustelle, das Staubfreimachen von Fußböden, Sanitär- und Heizungsgegenständen, Parapetabdeckungen sowie Sohlbänken.
Die Abrechnung dieser Zwischenreinigungen erfolgt üblicherweise nach der Bodenfläche der gereinigten Räume in Quadratmetern. Zwischenreinigungen sollten nur auf Anordnung von BauherrIn (AuftraggeberIn) bzw. nur nach Vereinbarung durchgeführt werden. Sofern in den Vertragsbedingungen vereinbart, besteht die Möglichkeit, die Reinigungskosten den Verursachern, also jenen Firmen anzulasten, welche die Verunreinigung verursacht haben.