© Dmitry Kalinovsky/shutterstock.com

Bauarbeiter: Hitzefrei ab 35 Grad

In den Sommermonaten wird am meisten gebaut. Bauarbeiter sind den Witterungen dabei besonders stark ausgesetzt. Das Gesetz sieht daher bestimmte Regelungen im Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz vor, die in wetterbedingten Ausnahmesituationen zum Tragen kommen.

Eine eigene gesetzliche Regelung erlaubt Hitzefrei für Bauarbeiter ab 35 Grad. Denn: Bauarbeiter sind unter schwerster körperlicher Arbeit die Hitzeopfer Nummer Eins. Vor allem der rasche Übergang von niedrigen auf besonders hohe Temperaturen darf im Zusammenhang mit Herz- und Kreislauffunktionen nicht unterschätzt werden!

Gesetzliche Regelung

Die Bausozialpartner haben daher eine gesetzliche Grundlage für den Schutz bei Schwerarbeit mit Hitzebelastungen geschaffen. Im langjährigen Jahresdurchschnitt gib es bundesweit 4,4 Arbeitstage mit über 35 Grad Hitze. Auf Vorschlag der Bausozialpartner wurde daher im Parlament eine Regelung im Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz geschaffen. Darin ist geregelt, dass bei plus 35 Grad Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden kann. Die Entscheidung dazu liegt beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten. Den Arbeitern gebührt eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns.

Adäquate Arbeitsbedingungen schaffen

Die Arbeitgeber bzw. Baustellenleiter sind angehalten, an den besonders heißen Tagen ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und das Arbeiten im Freien vor allem ab Mittag möglichst in den Schatten zu verlegen. Ist dies nicht möglich, sollten die Arbeiten eingestellt werden. Experten raten auch zum Gebrauch (und zur Verfügung stellen) von UV-Schutzbekleidung, Kappen und Sonnenbrillen.

Wasser ist lebensnotwendig!

Bereits bei normaler Arbeit verbraucht ein Mensch ca. 2.5 Liter Flüssigkeit. Schon ein Flüssigkeitsverlust von 2 Prozent verursacht einen Leistungsverlust von 20 Prozent. Flüssigkeitsverlust verursacht einen Leistungsabfall, Fehlhandlungen, ein erhöhtes Unfallrisiko, Müdigkeit, erhöhte Reizbarkeit und Konzentrationsmangel.

AutorIn:
Datum: 31.07.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter