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Baustillstand - Wenn nichts mehr geht am Bau

Aus verschiedenen Gründen kann ein Baustillstand nötig werden. Welche Folgen das mitunter haben und warum es überhaupt soweit kommen kann, erfahren Sie hier.

Ein Hausbau geht heutzutage normalerweise so schnell wie möglich vonstatten. Keiner der Beteiligten ist an einer Verzögerung interessiert; der Baumeister möchte die Baustelleneinrichtung (welche Geld kostet) nicht länger als notwendig aufrechterhalten, der Bauherr im Allgemeinen so schnell wie möglich einziehen.

  • Grundfehler: unerwartete Schwierigkeiten im Bereich der Fundierung, die aufgrund einer mangelhaften oder fehlenden Baugrunduntersuchung zu Tage treten. Das Problem lässt sich meist unter erhöhtem Kostenaufwand beheben. Sollte sich herausstellen, dass das Bodengutachten mangelhaft war, ist der entsprechende Konsulent schadenersatzpflichtig. Ist dies nicht der Fall und springt auch keine Versicherung ein, muss geprüft werden, um welchen Preis das Problem behoben werden kann und an welcher Stelle des Gebäudes gegebenenfalls Kosten eingespart werden können.
  • Ärchaologisch oder denkmalschützerisch wertvolle Funde beim Aushub: Das Denkmalamt ist zu verständigen. Wesentliche Verzögerungen sind einzurechnen. Möglicherweise ist der Ihnen entstehende Schaden durch eine Versicherung gedeckt.
  • Abweichungen vom Plan: Die Baubehörde greift ein, wenn nicht entsprechend den eingereichten und genehmigten Unterlagen ausgeführt wird oder vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall müssen die beanstandeten Mängel behoben werden, dann darf weitergebaut werden.
  • Geldmangel oder Konkurs einer am Bau beteiligten Firma: Der Bauherr muss sich eventuell um eine andere Firma umsehen. Bei vernünftig vereinbarten Zahlungsmodalitäten (nichts im Voraus bezahlen!) kann der entstandene Schaden nicht enorm sein. Vorsicht bei der Beauftragung einer anderen Firma: Lassen Sie sich durch Ihre Zwangslage nicht erpressen, wählen Sie unter mehreren Firmen genau so bedächtig wie bei der ursprüngliche Vergabe und dokumentieren Sie in Zusammenarbeit mit der neuen Firma genau, in welchem Zustand und Fertigstellungsgrad diese die Baustelle übernimmt. Bedenken Sie weiters, dass der Masseverwalter der ersten Firma die Bezahlung der noch nicht abgerechneten Bauteile fordern wird.
  • Geldmangel des Bauherrn: Lassen Sie sich von Beginn an von Finanzierungsprofis beraten, dann wird dies nicht eintreffen!

Folgen eines Baustillstandes

  • Die berühmte Kostenfalle ist unweigerliche Folge eines Stillstandes am Bau. Gehen tut es hier z. B. um die Baustelleneinrichtung, die nach wie vor auf der Baustelle verbleibt, betreut und gewartet werden muss, und somit weiter Kosten verursacht.
  • Zusätzlich können Kosten bei nachfolgend geplanten Arbeiten auftreten, da z. B. terminisierte Arbeiten auf der Baustelle gestoppt und das noch nicht eingebrachte Material nicht mehr verwendbar ist. In den Leistungsverzeichnissen sind zu allen Positionen der Baustellen-Einrichtung auch die Abrechnungsposition “Stillstandszeit” aufzunehmen, um im Notfall die anfallenden Kosten eindeutig berechnen zu können.

Es gilt das Verursacherprinzip

  • Baustillstand durch Auftragnehmer: die Kosten und Folgekosten können abhängig auch von den Vereinbarungen im Bauvertrag, vom Bauherren gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden.
  • Baustillstand durch die Behörde (z. B. Baupolizei, Bundesdenkmalamt: die hieraus resultierenden Kosten treffen den Bauherrn, sofern nicht ein nachweisliches Verschulden eines Auftragnehmers oder Dritten (welcher nicht der “Bauherrensphäre” zuzuordnen ist) den Baustillstand begründet.
  • Baustillstand durch den Bauherrn durch verspätete Entscheidungen etc.: Kosten und Folgekosten treffen den Bauherrn.
 

AutorIn:
Datum: 29.03.2010
Kompetenz: Bauunternehmen

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