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Abriss: Schäden angrenzender Objekte vermeiden

Grenzen an das abzubrechende Objekt ein oder mehrere Nachbarobjekte direkt an, oder könnten durch die eigene Bautätigkeit beeinträchtigt werden, so muss mit Schäden an den Nachbargebäuden gerechnet werden.

Sicherung von Nachbarobjekten

Grenzen an das abzubrechende Objekt ein oder mehrere Nachbarobjekte direkt an, oder könnten durch die eigene Bautätigkeit beeinträchtigt werden, so muss mit Schäden an den Nachbargebäuden gerechnet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Feuermauern aneinander liegen und durch Abbruch- oder Bautätigkeit die “Gegendruck”- Verhältnisse verändert werden.

Da zumindest die Möglichkeit besteht, dass in manchen Fällen von Anrainern “Schäden” geltend gemacht werden, welche schon lange bestehen, überbewertet werden oder nicht auf die gegenständliche Bautätigkeit zurückzuführen sind ist die genaue Dokumentation wesentlich.

Dies betrifft analog auch sonstige angrenzende Flächen, Strassen und Wege, Anlagen etc. und sonstiges Eigentum Anderer welches geschädigt werden könnte.

Vor Arbeitsbeginn sind unter anderem zwei Schritte wichtig:

  • Bei Bestandsaufnahmen werden die Nachbarobjekte etc. durch einen unabgängigen Sachverständigen begangen und der Ist-Zustand der betroffenen Objekte genau festgestellt und dokumentiert. Hier geht es insbesondere um bereits vorhandene Schäden wie z.B. Risse, schwergängige Türen und Fenster, Feuchtigkeitsschäden u. dgl.. Die Feststellung erfolgt durch eine Begehung bei der folgende Personen anwesend sein sollten:
    1. der unabhängige Sachverständige
      (Dieser dokumentiert durch Beschreibung und Fotos den Zustand des Objektes. Das Ergebnis seiner Arbeit ist das Beweissicherungsdokument.)
    2. der Hausinhaber des Nachbarobjektes
    3. der Bauherr und / oder sein Vertreter z.B. das Organ der örtlichen Bauaufsicht
    4. ein Vertreter der Firma, welche den ev. Abbruch bzw. die wesentlichen Bauarbeiten durchführen wird.

Durch diese Bestandsaufnahme vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass nur Schäden berücksichtigt werden, welche danach entstanden sind.

  • Für Statikuntersuchungen soll ein Statiker die örtliche Situation besichtigen und eventuell erforderliche Abstützungs- und sonstige Sicherungsmaßnahmen z.B. für den Abbruchablauf festlegen.

Unabhängig davon ist es für ein künftiges, gutnachbarliches Zusammenleben nützlich den / die Nachbarn vorab über die Abbruch- bzw. Baumaßnahmen zu informieren und auch ev. Mieter z.B. mittels Aushang zu verständigen.

Es kann viel Zeit und “böses Blut” sparen, wenn man Nachbarn das Gefühl gibt, dass man ihre eventuellen Beeinträchtigungen ernst nimmt und sie mit Wünschen und Beschwerden direkt zu Ihnen (bzw. zu Ihrer Vertretung z.B. örtliche Bauaufsicht) kommen können. Auch wenn dies vielleicht zeitaufwendig ist.

Dieser Weg ist sicher besser und Sie können schneller reagieren, als wenn Sie über Polizei oder Baubehörde von Beschwerden oder Anzeigen erfahren und deswegen vielleicht Ihre Baustelle (vorübergehend) stillgelegt wird.


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Datum: 24.07.2021
Kompetenz: Abbruch und Entsorgung

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