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Recycling-Baustoffverordnung "zu teuer und aufwändig"

Die seit Anfang 2016 geltende Recycling-Baustoffverordnung macht jeden Abbruch, auch und gerade für private BauherrInnen, zu einem wahren Bürokratiemarathon – so die Kritik vom Baustoff-Recycling-Verband. Jetzt wird hoffentlich nachgebessert.

Teure Analysen und zu viele Formulare: Auch bei kleineren Umbauten oder Sanierungen ergibt sich seit Anfang dieses Jahres für Österreichs Umbauwillige ein extremer Zusatzaufwand am Schreibtisch. Dabei sind die Ziele der neuen Recyclingverordnung so klar wie lobenswert: Schadstoffe sollen nicht in den Boden oder in die Verwertung gelangen. Aber: “Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) unterstützt die hochwertige Verwertung von Baurestmassen – aber es muss leistbar und vom Aufwand her verträglich sein“, so der durchaus kritische Tenor des Verbandes. „Wir verlangen eine einfache Qualitätssicherung bei jedem Bauvorhaben – aber zu vernünftigen Konditionen“, meint Martin Car, Geschäftsführer des BRV.

Zu viele Regelungen

Die derzeit geltende Verordnung verlangt von den BauherrInnen den so genannten „verwertungsorientierten Rückbau“. Heißt: Bei jedem noch so kleinen Abbruch muss eine „rückbaukundige Person“ eingeschaltet und eine Objektbeschreibung, eine Schadstofferkundung, ein Rückbaukonzept und ein Freigabeprotokoll erstellt werden. „Das ist einfach zu teuer – für typische Einfamilienbauten muss es genügen, dass eine Bestätigung ausgestellt wird, dass das Abbruchmaterial frei von Schadstoffen wie Asbest oder Ölverunreinigungen ist“, so der BRV, der eine einfache Bestätigung eines Bautechnikers bei bis zu 300 Tonnen Bauschutt für ausreichend hält.

Bauschutt einfach vergraben?

Bauschutt musste bislang in eine der über 100 Recycling-Anlagen und wurde zu hochwertigen Recycling-Baustoffen verarbeitet – oder er wurde auf eigene Baurestmassendeponien abgelagert. Eine Novelle des Ministeriums sieht nun aber vor, dass bis zu 750 Tonnen Bauschutt ohne jegliche Analyse vor Ort auf der Baustelle vergraben werden dürfen. Damit nicht schon bald ohne jegliche Dokumentation, Überprüfung und chemische Analyse eingebuddelt wird, soll die seit über 25 Jahren bewährte einfache Umweltanalyse von Bauschutt laut BVR beibehalten werden. Anstelle der umfangreichen, seit Jänner neu festgelegten Anforderungen, muss es wie bisher möglich sein, binnen weniger Tage durch eine Fachanstalt eine Bestätigung zu erhalten, damit aufbereitete Baurestmassen als Qualitätsbaustoff für Baustraßen, Hinterfüllungen oder im Siedlungswasserbau Anwendung finden können.

Die Kritiker des BVR blicken mit gemischten Gefühlen in die Zukunft: „Wir werden dem Gesetzgeber diesen Vorschlag unterbreiten. Rasches Handeln ist angesagt – schon im Sommer könnte die geplante Novelle das Ablagern von Baurestmassen auf jeder Baustelle zulassen – unabhängig von Wasserschutzgebieten.“

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Archivmeldung: 20.06.2016
Kompetenz: Abbruch und Entsorgung

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