Neue Lärmkarten online
Mit der Veröffentlichung der Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen und den Ballungsraum Wien kommt Österreich den Verpflichtungen der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) nach
Die für die Lärmquellen zuständigen österreichischen Behörden müssen anhand der Karten Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung von Lärm ausarbeiten. Informationen zu Umgebungslärm, die Lärmkarten und Aktionspläne stehenonline (siehe Kasten links)zur Verfügung.
Die ÖsterreicherInnen haben die Möglichkeit zu den vorliegenden Aktionsplänen Stellung zu nehmen. Die Fristen und Adressen sind auf der neuen Internet-Lärmplattform zu finden. Die Zuständigkeit für Lärmschutz ist in Österreich aufgeteilt: Neben dem Lebensministerium (BMLFUW), dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sind auch die Landesregierungen der Bundesländer für Lärmschutz zuständig. Das Umweltbundesamt hat die einzelnen Lärmkarten in der neuen Internet-Lärmplattform zusammengeführt.
EU-Umgebungslärmrichtlinie und nationale Umsetzung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein wichtiger Schritt zu einer umfassenden Regelung der Belastung durch Lärm von Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie von bestimmten Industrieanlagen in Ballungsräumen. Sie wurde mit dem Bundesumgebungslärmschutzgesetz und mehreren Ländergesetzen in nationales Recht umgesetzt.
Ob eine Straße, eine Bahnstrecke, ein Flughafen oder ein Ballungsraum in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, hängt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen bzw. von der Anzahl der EinwohnerInnen ab. Selbstverursachter Lärm, Wohnungslärm, Lärm in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist, ist kein Umgebungslärm.