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Fehlerfreie Planung - keine Baumängel

In der Planungsphase wird bereits der "Grundstein" für spätere Baumängel gelegt - eine fehlerfreie Planung durch ArchtektInnen und PlanerInnen vorausgesetzt. Was Sie beachten sollten.

Viele Baufehler haben ihren Ursprung in einer mangelhaften Planungsphase. Für jeden Sonderwunsch und für jede architektonische Selbstverwirklichung wird sich ein Planer zur zeichnerischen Darstellung finden. Bedenken Sie aber, dass jede Besonderheit den ausführenden Handwerker überfordern könnte.

Was können Sie von einem guten Planer oder Architekten erwarten?

Wichtigster Teil der Zusammenarbeit ist die stetige Kommunikation. Der gute Planer geht auf die Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn ein, versteht sie und bietet eine moderne, wirtschaftlich und technisch realisierbare Umsetzung, in der er auch alle Aspekte des Standes der Technik und Umwelt berücksichtigt. Der Planer ist verantwortlich für die Ausschreibungen. Bestehen Sie auf eine öffentliche Ausschreibung, um „Freunderlwirtschaft“ zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen!

Eine gute Architektur trägt wesentlich zum Wohlfühlen bei, muss aber auch fehlerfrei gebaut werden können. "Fehlerverzeihendes Bauen" bzw. "fehlerfreie Planung" bezieht sich also auf einfache Grundrisse und Bautechniken. Die entscheidende Aufgabe dabei ist es, den richtigen Kompromiss zu finden.

Ihr Architekt oder Planer erstellt wahlweise auch eine genormte Leistungsbeschreibung. Diese wird zum neutralen Preisvergleich an die Anbieter verschickt. Jedoch sind Detailpläne und Leistungsbeschreibungen zeitaufwändig und teuer. Als Alternative zur Detailplanung empfiehlt sich zumindest eine Grob-Leistungsbeschreibung. Verteilen Sie diese gemeinsam mit dem Entwurf zum Einreichplan und dem Energieausweis an die ausgewählten Handwerker oder Generalunternehmer.

Bauwünsche müssen klar sein

Die Anbieter sollen sich exakt an die detaillierte oder einfache Leistungsbeschreibung halten und allfällige Alternativpositionen extra auswerfen. Laden Sie erst dann zur Anbotslegung ein, wenn Sie Ihre Bauwünsche genau beschreiben können. Spätere Änderungswünsche in der Bauphase werden fast immer mit teuren Nachträgen bezahlt. Die Aufgaben des Architekten oder Planers können auch vom Bauträger oder Generalunternehmer, bzw. von Ihnen selbst übernommen werden. Dazu empfiehlt sich aber ein besonders vertrauenswürdiges Unternehmen: Planung, Ausführung und Bauleitung durch ein und dasselbe Unternehmen ist zwar bequem, aber nur erfahrenen Bauherren empfohlen.

AutorIn:
Datum: 29.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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