© mavo/shutterstock.com

Vergabeverfahren: Wer ist der Beste?

Wer übernimmt welchen Auftrag in Ihrem Bauprojekt? Vergabeverfahren und die dazugehörigen Verhandlungen sollen nicht primär den Preis drücken, sondern den Bestbieter herausfinden.

Ohne Gewerke kein Haus. Ohne Auftrag kein Gewerk. Mit Hilfe eines Vergabeverfahrens finden Sie die richtigen BaupartnerInnen für Ihr Projekt. Stellen Sie dafür eine Liste mit einer Reihung vom billigsten bis zum teuersten Bieter zusammen. Laden Sie die in Frage kommenden BieterInnen zu Auftragsverhandlungen ein, bei denen Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen und wichtige Dinge wie Zahlungskonditionen, Referenzen, Baustellenorganisation, Optimierungsvorschläge der Bieter und ähnliches besprechen. Nur bei absoluter Klarheit über alle Positionen und Leistungen sollten Leistungen zu einer Pauschalsumme beauftragt werden, aus welcher ja genau genommen zusätzliches Risiko für beide Vertragsseiten resultieren kann.

Zahlungsmodus bestimmen

Beachten Sie bei den Verhandlungen die Zahlungskonditionen! Es ist üblich, Teilzahlungen nach Baufortschritt zu leisten. Diese sollten Sie nur nach überschlägiger Ermittlung der geleisteten Mengen und Positionen und mit entsprechendem Deckungs-Rücklass anweisen. Vorauszahlungen sind entsprechend, zumindest mit Bankgarantie zu besichern, da sonst bei einer eventuellen Insolvenz des Auftragnehmers eine Vorauszahlung für Sie verloren wäre.

Verschriftlichung ist unumgänglich

Vergessen Sie niemals, dass sämtliche Vereinbarungen schriftlich getroffen werden müssen und beauftragen Sie den Bestbieter. Die vom Anbieter unterfertigte Ausschreibung, das von den VertragspartnerInnen unterschriebene Verhandlungsprotokoll sowie der vom Planer bzw. Ihrem Bauherren-Vertreter verfasste und von Ihnen unterschriebene Schlussbrief sind die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag. Zuguterletzt ist es üblich, sich bei den Firmen, die nicht zum Zug gekommen sind, schriftlich zu bedanken, da sie ja einige Zeit und Arbeit in die Angebotslegung investiert haben, welche Sie als BauherrIn nicht bezahlen müssen.

 

AutorIn:
Datum: 22.01.2018
Kompetenz: Bauunternehmen

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Bauplanung

Humannet/shutterstock.com

Bauplanung

Das gehört zur Baugrunduntersuchung

Im Zuge einer Baugrunduntersuchung werden die Boden- und Wasserverhältnisse eruiert, um die richtige Gründungs- und ...

Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Bauplanung

Haus planen: Vom Entwurf bis zur Einreichung

Eine gute Planung ist die Basis für ein erfolgreiches Bauprojekt. Von der ersten Idee bis zur fertigen Einreichung ...

OmiStudio/shutterstock.com

Bauplanung

Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)

Der U-Wert ist ein Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine Materialschicht, wenn auf beiden Seiten verschiedene ...

Dariusz Jarzabek/Shutterstock.com

Bauplanung

Die Kostenkennwerte eines Einfamilienhauses

Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten eines Bauprojektes am Beispiel eines durchschnittlichen ... weiterlesen

dotshock/shutterstock.com

Bauplanung

Bauvertrag - Was ist zu beachten?

Mit einem Bauvertrag können Sie sich als Bauherr absichern, dass die von Ihnen beauftragten Unternehmen Ihre ...

charles taylor/shutterstock.com

Bauplanung

Planzeichenverordnung: Grundriss und Lageplan

Die Planzeichenverordnung ist das Regelwerk, welches die Darstellung von Flächenwidmungsplänen, Lageplänen und ...

Rido/shutterstock.com

Bauplanung

Arbeiten mit Architekten und Baumeistern

Wer ein Haus baut, der braucht eine kompetente, ausgebildete Person an seiner Seite – das schreibt auch das Gesetz ...

Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Bauplanung

Statiker: Was er macht, was er kostet

Was nützt das schönste Zuhause, wenn es einsturzgefährdet ist? Für ein standsicheres und stabiles Gebäude sind ...

Rido/shutterstock.com

Bauplanung

Können Sie Ihre Pläne lesen?

Wissen Sie, was auf Ihrem Bauplan unbedingt vermerkt sein muss und worauf sich Linien, Abkürzungen und Maßangaben ...