Achten Sie bei Arbeiten im Graben auf die Vorschriften
Wenn ein betretbarer Arbeitsraum zwischen Baukörper und Baugrubenwand nötig ist, muss seine Mindestbreite 60 cm betragen. Der Böschungswinkel ist in Abhängigkeit der Bodenart zu wählen
Müssen Gräben betreten werden, sind gewisse Aushubbreiten einzuhalten.
Baugruben
Wenn ein betretbarer Arbeitsraum zwischen Baukörper und Baugrubenwand nötig ist, muss seine Mindestbreite 60 cm betragen. Der Böschungswinkel ist in Abhängigkeit der Bodenart zu wählen. (siehe Abb.)
Gräben und Künette
Gräben und Künetten sind vorwiegend für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Wenn sie zur einwandfreien Bauausführung betreten werden müssen, sind die lichten Mindestbreiten lt. NORM einzuschalten. (Die Abbildungen zeigen die Mindestbreiten, bzw. Mindestböschungswinkel in Gruben und Künetten).