Wenn Sie ein Gebäude errichten sind Sie Bauherr. Bauherr zu sein bedeutet, daß Sie unter Berücksichtigung ihrer finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen haben, die das Ziel, ein eigenes Haus nach eigenen Vorstellungen bauen zu lassen, Wirklichkeit werden soll.
Einmalig
Die Idee ein Haus zu bauen ist meist schnell gefasst, die Auswirkungen sind jedoch selten im vollem Umfang bedacht. In 90 % der Fälle baut man nur ein Mal im Leben – ohne Erfahrung mit dieser speziellen Materie zu haben.
Grundbesitzer
Meist ist das Bauen ursächlich mit Eigentum verbunden. Derjenige, der baut, besitzt üblicherweise auch den Grund (bzw. die erforderlichen Rechte das z.B. gepachtete Grundstück zu bebauen) und errichtet darauf sein eigenes Haus - ein Bauwerk.
Der Bauherr kann eine physische oder juristische Person sein oder anders gesagt, es kann sich um eine Einzelperson oder auch um eine Gruppierung, Körperschaft, Gesellschaft etc. handeln. Bei Bauvorhaben, bei denen der Bauwerber nicht ident mit dem Grundeigentümer ist, muss der Grundeigentümer alle relevanten Dokumente als Zeichen seines Einverständnisses mitunterschreiben und per Grundbuchauszug belegen.
Erforderlich ist dann aber jedenfalls eine genau festgelegte Vereinbarung (Notar, Grundbuch, Pachtvertrag, Baurecht auf fremdem Grund etc.) betreffend Nutzung des fremden Grundes, Eigentumsabgrenzungen usw..
Verantwortungsbewusstsein
Als Bauherr tragen Sie grundsätzlich die Verantwortung für Ihr Bauvorhaben! Sie können einzelne Verantwortungen (z.B. Planungen, Ausführungen, das ”Hausrecht” auf ihrer Baustelle und so weiter) delegieren. Delegieren Sie Verantwortungen ausdrücklich und schriftlich (üblicherweise in entsprechenden Verträgen, z.B. mit Ihrem Bauherren-Vertreter).
Die bloße Annahme, dass jemand eine Aufgabe oder Verantwortung wahrnehmen werde, führt zumindest zu erheblichen und kostenintensiven Koordinationsproblemen. Nicht selten aber auch direkt zum zuständigen Gericht. Beachten Sie auch, dass seit 1999 das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (BauKG) in Kraft getreten ist!