Der Baumeister ist das Hauptgewerk im Kellerbereich, fällt doch der Kellerbereich fast zur Gänze in seinen Tätigkeitsbereich.
Dabei werden folgende Arbeiten vom Baumeister erbracht:
- Abbrucharbeiten Altbestand, Kanal, Sicherung zu Nachbarobjekt, Altlastenbeseitigung und Baustoffrecycling
- Erdarbeiten und Sicherung bei Erdarbeiten einschließlich Vorbereiten des Bauplatzes und Wasserhaltungsarbeiten
- Kanalisierungsarbeiten und Drainage-Arbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Beton-Fertigteile (Wände, Stützen, Träger, Decken, Stiegen)
- Mauer- und Versetzarbeiten
- Rauch-, Abgas- und Lüftungsfänge
- Abdichtungen gegen Feuchtigkeit
- Wärmedämmungen und sonstige Dämmungen
Alternativ dazu kann ein Fertigkeller gewählt werden, der von spezialisierten Baumeisterunternehmen angeboten werden. Dabei werden Wand- und Deckenelemente im Werk in Einzelteilen vorgefertigt und auf der Baustelle innerhalb von 1-2 Tagen auf die vor Ort bereits hergestellte Fundamentplatte montiert.
Durchführung
Weisen Sie die Abbruch- oder Baufirma nochmals schriftlich darauf hin, dass sämtliche Auflagen (behördliche Auflagen, Vorschriften betr. Arbeitnehmerschutz, statische Auflagen usw. insbesondere aber Sicherungsmaßnahmen) unbedingt einzuhalten sind.
Kommt es zu Unfällen oder Schäden kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, Sie hätten die ausführende Firma nicht darauf hingewiesen. Stimmen Sie die Ausführung des Kellers in allen Details möglichst vorausschauend auf die künftigen Nutzungen ab!