Um den Anforderungen betreffend Wärmeschutz, Schallschutz etc. zum Wohle des Bauherrn Rechnung zu tragen, wird ein Bauphysiker zu Rate gezogen. Der Bauphysiker arbeitet als Konsulent, der wie auch der Statiker in die Planung und Ausführung eingebunden ist.
Die Bauphysik ist eine wissenschaftliche Richtung der Physik, die sich mit den physikalischen Eigenschaften von Baumaterialien und Bauwerken befasst.
Die klassischen Arbeitsfelder der Bauphysik sind der Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- sowie Brandschutz von Gebäuden. Die moderne Bauphysik beschreibt in komplexer Weise die Wechselwirkungsprozesse eines Gebäudes in seiner Gesamtheit von Bauwerk, Bewohner und Umwelt. Sie definiert dadurch die Funktionstüchtigkeit, Behaglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ökologie eines Gebäudes.
Heute wird das Bauen grundsätzlich immer mehr von den Erfordernissen nach Energieeinsparungen, Umweltschutz und Behaglichkeit geprägt. Neue und moderne Baustoffe, der Gebäude-Entwurf und die Dimensionierung zeitgemäßer Bauteilkonstruktionen verlangen genaue Kenntnisse von bauphysikalischen Vorgängen und somit nach dem Baupyhsiker.
Energiebilanz
Der Bauphysiker erstellt Energiebilanzen von Gebäuden unter Berücksichtigung der Eigenschaften der verwendeten Baumaterialien sowie der Sonneneinstrahlung. Er erarbeitet Optimierungsvorschläge, um den Energieverbrauch zu senken .Bauphysiker haben in den letzten Jahren ihre Berechnungsmethoden verfeinert.
Das führt unter anderem dazu, daß mittlerweile Wohngebäude gebaut werden, die ohne konventionelle Heizung auskommen. In Normen und Verordnungen sind die bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen festgelegt.
Baudetails
Die Bauphysik klärt wichtige bautechnische Details, die bereits in der Planung, aber auch bei einer Sanierung berücksichtigt werden müssen. Sie dient einerseits der Sicherheit, dem Schutz und Wohlbefinden der Bewohner, andererseits dem Schutz der Gebäude selbst.
Gutachten
Als Gutachter erstellt der Baupyhsiker auch die bauphysikalisch notwendigen Nachweise über den Wärme- und Schallschutz (gemäß Wiener Bauordnung) als Beilage zu den Einreichunterlagen. Im Detail sind dies:
- Nachweise über den Wärme- und Schallschutz der einzelnen Schichtaufbauten von Wänden, Decken und Dächern
- Nachweise über die ausreichende Wärmespeicherung bei stark verglasten Räumen bzw. bei Dachausbauten
- Nachweise über den ausreichenden U(k)-Wert der Außenwände einschließlich Öffnungen bei einem Fensteranteil von über 30%.
- Nachweise über das bewertete resultierende Schalldämm-Maß bei Außenwänden von Wohnungen.