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Bauplatz vorbereiten - Worauf vor dem Bau zu achten ist

Um den Bauplatz vorzubereiten sollte ein Bodengutachten vorhanden sein, aber auch Geländeaufnahmen, Rodungsbewilligung und Baumschutz sind von Bedeutung. Bei einem begrünten Grundstück sind die obersten 30cm Boden, der Humus oder Mutterbode, sehr wertvoll.

Geländeaufnahme

Falls nicht ein Vermessungsplan mit einem Höhenraster vorhanden ist, sollte vor Beginn der Erdarbeiten die Baufirma im Einvernehmen mit dem Bauherrn eine Bestandsaufnahme des Baustellengeländes durchführen. Im allgemeinen wird die Geländeaufnahme mit einem Raster von 10 x 10 m durchgeführt. Diese Aufnahme ist auch die bindende Grundlage für die Massenermittlung und Abrechnung der Erdarbeiten.

Geländeabsteckung und Einmessung

Die Absteckung der Höhenfixpunkte sowie das Einmessen des Gebäudes soll durch einen Geometer erfolgen bzw. ist dies in vielen Bauordnungen vorgeschrieben. Das Einmessen durch einen Geometer stellt die Richtige Lage und Höhe des Bauwerkes sicher.

Geben das Bodengutachten oder die Probebohrungen keine eindeutigen Aufschlüsse über die Bodenbeschaffenheit (z.B wenn schwierige bzw. wechselnde Bodenverhältnisse vorhanden sind) können zur nähren Erkundung vom Bodengutachter auch Probegrabungen sogenannte “Aufschluss-Schürfe” angeordnet werden. Diese Schürfungen werden meist von der Aushubfirma mittels Bagger durchgeführt.

Rodungsbewilligung

Oft stehen Bäume und Sträucher im Baubereich. Diese müssen gefällt bzw. gerodet werden. Der Unterschied zwischen Baum und Strauch ergibt sich aus dem Stammdurchmesser gemessen in einer Höhe von 1,0 m über dem Boden.

Beim Fällen von Bäumen sind die jeweiligen Landesbaumschutzgesetze zu beachten, welche je nach Baumart, Stammumfang und -Größe entsprechende Regelungen (z.B. Ersatzpflanzungen) vorsehen. Die entsprechenden Abklärungen mit den zuständigen Stellen sollten vom Planer bereits längst erfolgt sein und die erforderlichen Bewilligungen vorliegen und rechtskräftig sein.

Baumschutz

Sollen Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben und liegen diese im Bereich der Bauarbeiten (Lager-, Manipulations- und Transportflächen) so müssen sie geschützt werden. Dies geschieht üblicherweise durch Umstellen der Stämme mit Holzpfosten oder ähnlichem.

Dabei ist zu bedenken, dass es damit alleine nicht getan ist. Der Wurzelbereich eines Baumes entspricht dem Kronendurchmesser. Es muss also auch sichergestellt sein, dass in diesem Bereich der Boden atmungsaktiv und wasseraufnahmefähig ist und keine giftige Substanzen in den Boden eindringen.

Mutterboden

Ist das Grundstück begrünt, so wird die ca. 30 cm dicke obere Schicht als Mutterboden bezeichnet. Diese Schicht ist ökologisch sehr wertvoll und wird nicht zusammen mit dem Aushubmaterial entfernt. Diese Schicht wird getrennt abgetragen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist auf dem Grundstück zwischengelagert und sollte später wieder aufgebracht werden.

Erdbilanz

Rechtzeitig vor Ausführung der Erdarbeiten ist von der Baufirma der Umfang der Erdbewegungen, Verführungen, Zwischenlagerungen und Hinterfüllungen in Form einer Erdbilanz vorzulegen. So besteht noch die Möglichkeit die Menge des zu entsorgenden Aushubmaterials zu beeinflussen, sodass nicht zuviel Material von der Baustelle abtransportiert wird, welches z.B. für die Hinterfüllung geeignet ist (und der Bauherr sich somit den unnötigen Zukauf von Hinterfüllungsmaterial erspart).

Ergeben sich bei der Durchführung der Erdarbeiten Änderungen in der Erdbilanz, so hat dies die Bau-Firma dem Bauherrn mitzuteilen und freigeben zu lassen. Achten Sie darauf, dass diese Regelungen in den Vertragsgrundlagen mit der Baufirma in dieser Form enthalten sind!

 

AutorIn:
Datum: 16.07.2009
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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