Generell sollte im Bauvertrag mit dem Baumeister und den Professionisten jeder Auftragnehmer dazu verpflichtet werden, seinen Arbeitsbereich sauber zu halten und seinen Schutt, Abfälle und Verpackungsmaterialien zu sammeln und von der Baustelle zu entfernen.
Unabhängig von dieser Vorgabe ist eine Reinigung der Baustelle erforderlich. Die Baureinigung wird üblicherweise durch die Baufirma, bei grösseren Bauvorhaben auch durch eine Reinigungsfirma, durchgeführt
Zwischenreinigung
Zwischenreinigungen beinhalten unter anderem das Sammeln und Zusammenkehren von Abfälle und Verunreinigungen, das Entfernen der Abfälle von der Baustelle, das Staubfreimachen von Fußböden, Sanitär- und Heizungsgegenständen, Parapetabdeckungen sowie Sohlbänken. und so weiter.
Die Abrechnung erfolgt üblicherweise nach der Bodenfläche der gereinigten Räume in m2. Zwischenreinigungen sollten nur auf Anordnung des Bauherrn (Auftraggebers) bzw. nur nach Vereinbarung durchgeführt. Sofern in den Vertragsbedingungen vereinbart, besteht die Möglichkeit, die Reinigungskosten den Verursachern, also jenen Firmen anzulasten, welche die Verunreinigung verursacht haben.