So schauen Sie Ihrer Baufirma über die Schulter
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Bauabnahme:
1. Die Benützungsbewilligung durch die Baubehörde (die behördliche Endabnahme), bei der eine Kontrolle nach den baupolizeilichen Vorschriften erfolgt (das Haus darf erst nach dieser behördlichen Endabnahme bezogen werden)
2. Die Abnahme von Bauleistungen oder Teilleistungen durch den Bauherrn oder seine Beauftragten, bei der die Erfüllung des Vertrages überprüft und bestätigt wird.
Die Abnahme, durch die Sie als Bauherr die Leistungen Ihrer Auftragnehmer als erfüllt anerkennen, ist grundsätzlich in der ÖNORM B 2110 geregelt.
Der Abnahmevorgang wird meist durch den Architekten oder Bauführer vollzogen. Grundsätzlich sollten aber auch Sie als Bauherr bei jeder Abnahme dabei sein und Ihr "kritisches Auge" wachen lassen. Weisen Sie bei der Überprüfung Ihren Fachmann auf alles hin, was Ihnen nicht in Ordnung zu sein scheint. Auf keinen Fall nehmen Sie irgend eine Leistung allein, ohne Ihren Fachmann ab.
Denken Sie bei jeder Abnahme daran, dass Sie nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, mit dem Sie die Leistung als erfüllt bestätigen, nachträglich keine weiteren Mängel mehr geltend machen können (unberührt bleiben natürlich Ihre Gewährleistungsansprüche, auch bei sogenannten "verdeckten Mängeln", das sind Mängel, die bei der Abnahme augenscheinlich nicht festgestellt werden können).
Achten Sie peinlich darauf, dass in Ihren Abnahmeprotokollen alle festgestellten Mängel aufgeführt sind. Setzen Sie einen Termin für die Beseitigung der festgestellten Mängel. Das Abnahmeprotokoll ist sowohl von Ihren Auftragnehmern als auch von Ihnen bzw. Ihrem Beauftragten zu unterschreiben. Eine verweigerte Unterschrift enthebt keinen der Vertragspartner von seinen rechtlichen Verpflichtungen.
Ist die abzunehmende Leistung noch mit wesentlichen Mängeln behaftet, so können Sie die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel verweigern (= keine Unterschrift im Abnahmeprotokoll). Die Gewährleistungsfrist beginnt dann erst mit der späteren Abnahme (neuer Termin hierfür ist festzusetzen).