Falls sich im Zuge der Errichtung des Bauwerkes Veränderungen zu der behördlich bewilligten Einreichplanung (gem. Baubescheid) ergeben haben, schreibt die Bauordnung nach der Fertigstellung des Bauwerkes die Erstellung eines Bestandsplans vor, in welchem diese Veränderungen eingetragen sind.
Wenn Sie Wohnbauförderung in Anspruch genommen haben achten Sie darauf, daß die bei der Einreichung bekanntgegebene Wohnfläche tatsächlich errichtet wurde und auch im Bestandsplan eingetragen ist.
Über- und Unterschreitungen der geförderten Wohnfläche können zu Rückforderungen der Wohnbauförderung führen.
Bestandsplan
Diese Bestandspläne unterliegen den gleichen Standards wie Einreichpläne. Sie werden meistens auf der Grundlage der Ausführungspläne, ergänzt durch einige Naturmaße, erstellt. Sie zeigen den tatsächlichen ausgeführten Zustand des Gebäudes. Überlegen Sie, ob nicht (unabhängig von den behördlichen Erfordernissen) eine Bestandsplanung für Ihre Unterlagen sinnvoll wäre.