Biozide Wirkstoffe in Holzschutzmitteln
Gesundheitliche Anforderungen bei Baustoffen im Wohnbereich werden normalerweise von der ÖNORM und den Bauordnungen geregelt. Die Auswirkungen von Holzschutzmitteln werden gerade bei Problemen wie Müdigkeit und Konzentrationsschwäche in Diskussion gebracht.
Der Holzschutz im Hochbau wird durch die ÖNORMEN geregelt. In ihnen werden der Einsatz- und Anwendungsbereich sowie die Holzschutzmaßnahmen festgelegt. Sie unterscheiden zwischen baulichen und chemischen Maßnahmen.
Dem baulichen oder konstruktiven Holzschutz wird in letzter Zeit wieder besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In Innenräumen ist bei Feuchtigkeitsbeanspruchungen unterhalt von 10% Holzfeuchtigkeit kein Holzschutz, bis 20% Holzfeuchte nur vorbeugender Insektenschutz für statisch beanspruchte Bauteile erforderlich.
Einteilung der Holzschutzmittel:
- Wasserlösliche Holzschutzmittel: Zu ihnen zählen fast ausschliesslich Salzpräparate. Silicofluorid-Salze (SF Salze), Hydrogenfluoridsalze (HF Salze), Bor-Salze (B-Salze), Chrom- und Fluor Salze (CF Salze), Chrom- und Kupfer Salze (CK-Salze), Chrom-, Fluor-, und Bor Salze (CFB Salze).
- Steinkohleteerölprodukte: bestehen überwiegend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie sauren und basischen Teerölen.
- Lösungsmittelhaltige Holzschutzmittel: werden als Imprägnier- und Grundiermittel sowie als Lasuren angeboten. Alle drei Arten enthalten neben Lösemittelanteilen biozide Wirkstoffe. Bis 1977 kamen dabei vorwiegend Präparate mit dem Fungizid Pentachlorphenol (PCP) und dem Insektizid Lindan zur Anwendung. Seit 1985 wird PCP nicht mehr in Holzschutzmitteln eingesetzt.
Drei Wirkstoffe sind gesundheitsschädlich
Stellvertretend für die große Anzahl werden drei Wirkstoffe angeführt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können: Pentachlorphenol (PCP), Lindan und Pyrethroide.