Mit Erde befüllte Bodenprobesonde nach Erdbohrung auf einem Grundstück

Für den geotechnischen Bericht werden Bodenproben am Baugrundstück entnommen © © fibonacci/stock.adobe.com

Wann Sie ein Bodengutachten brauchen

Eignet sich der Boden auf meinem Grundstück als Baugrund? Ein Bodengutachten gibt die Antwort darauf. Aus Kostengründen darauf zu verzichten, ist keine gute Idee. Wenn's schlecht läuft, zahlen Sie sogar drauf.

Ein Bodengutachten ist in Österreich nicht verpflichtend, aber immer dann anzuraten, wenn Baugrundeigenschaften, Grundwasserstand und Tragfähigkeit des Bodens nicht bekannt sind. Denn nur wer die Untergrundverhältnisse kennt, kann Planung und Bauausführung darauf abstimmen. Architekt, Statiker und Bauausführende sorgen auf Basis des Gutachtens für sichere und wirtschaftliche Gründungen und sehen beispielsweise Abdichtungen und Baugrubensicherungen vor. Das Risiko von Bauschäden inklusive Mehrkosten sinkt dadurch.

Wer erstellt ein Bodengutachten?

Ein Bodengutachten wird bei einem geologischen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der Geotechniker nimmt an mehreren Stellen des Grundstücks Bodenproben. Gewonnen werden diese mit Hilfe von Probebohrungen, Baggerschürfen oder Rammsondierungen. Wie viele Bohrungen erfolgen und wie tief gebohrt werden muss, ist in den gültigen Normen festgelegt. Die einzelnen Erdschichten, die selbst im Bereich von wenigen Metern unterschiedlich beschaffen sein können, werden anschließend analysiert und etwaige Bodenverunreinigungen festgestellt.

Was muss ein geologisches Gutachten enthalten?

Für die Erstellung eines Bodengutachtens gilt in Österreich der Eurocode 7, eine Norm, die beschreibt, welche geologischen und geographischen Daten das Bodengutachten enthalten muss. Dafür greift der Gutachtenersteller auf die Geo-Datenbanken der Bundesländer zu, die unter anderem Informationen zu Erdbebengefahr, Altlasten oder Grundwasserständen liefern. Neben dem Ergebnis der Datenbankrecherche enthält der technische Bericht die Befunde aus den Probebohrungen. Konkret im Bericht aufgelistet werden Bodenkennwerte, Gründungsempfehlungen, Sicherheitskonzepte für die Baugrube, hydrogeologische Parameter und Angaben zur Stabilität und zur Tragfähigkeit des Bodens.

Wie hoch sind die Kosten?

Lassen Sie vor dem Bau Ihres Einfamilienhauses ein Bodengutachten erstellen, kostet Sie das je nach Aufwand bis zu 1700 Euro. Die Kosten für ein geotechnisches Gutachten liegen damit im Promillebereich der Kosten des gesamten Bauvorhabens. Beauftragen Sie immer einen Profi mit dem Baugrundgutachten, Finger weg vor vermeintlichen Billigangeboten und "Kurzberichten"! Planungs- und Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben gibt's nur mit einem fachgerecht erstellten und ausführlichen Bodengutachten.

Nicht auf Baugrundgutachten verzichten!

Immer wieder befürchten Häuslbauer, das Bodengutachten könnte das Bauvorhaben gefährden oder die Baukosten massiv in die Höhe treiben. Dabei tritt meist der entgegengesetzte Fall ein und das Gutachten schafft mehr Planungssicherheit und reduziert das Risiko von Problemen in der Bauphase, zum Beispiel hochstehendes Grundwasser oder Hangwasser. Nötige Bodenverbesserungen, Tiefgründung oder aufwendige Hangsicherungsmaßnahmen sind teuer und meist müssen Häuslbauer dafür viel tiefer in die Tasche greifen, als das für ein Baugutachten der Fall gewesen wäre.

Lassen Sie im Vorfeld keine Bodenanalyse durchführen, können nicht nur während des Baus Probleme auftreten. Auch zu einem späteren Zeit können Ihnen Baumängel- vom feuchten Keller bis zu Setzrissen - das Leben schwer machen.

Wer zahlt, wenn's schief geht?

Aus rechtlicher Sicht ist klar: Der Baugrund ist ein "Baustoff", der vom Bauherrn zur Verfügung gestellt wird, somit liegt das sogenannte Baugrundrisiko bei ihm. Er muss auch alle Mehrkosten tragen, die aufgrund eines untauglichen Baugrundes entstehen. Der beauftragte Bauunternehmer muss den Bauherren zwar davor warnen, wenn er z. B. bei Baggerarbeiten auf einen schlecht bebaubaren Untergrund trifft, nicht immer wird ein solcher aber auch sofort erkannt. In diesen Fällen stellt sich dann die Schuldfrage, die häufig mit langwierigen und kostspieligen Rechtsverfahren einhergeht.

AutorIn:
Datum: 25.03.2024
Kompetenz: Bauunternehmen

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