Beschichtung mit Dämmschichtbildnern, welche unter Hitzeeinwirkung expandieren und selbständig ein stabiles Isolierschaumgefüge erzeugen, schützen die Konstruktion vor Zerstörung. Man unterscheidet lösungsmittelhaltige und wässrige (lösungsmittelfreie) Dämmschichtbildner. Anwendung mit oder ohne Überzugslack, zumeist nur in geschlossenen Räumen
Beschichtung von Holzbauteilen zur Verbesserung des Brandverhaltens mit wasserlöslichen Salzen (Phosphate, Carbonate, Oxide, Silikate)
Verkleidung mit Plattenmaterialien, mit Mineralfaserplatten, Steinwolle (Rohdichte ca. 130 kg/m³, Schmelzpunkt über 1000°C), mit Fibersilikatplatten (Rohdichte 500-850 kg/m³), mit geblähtem Vermiculite (Rohdichte geprasst 350 – 750 kg/m³), Faserzementtafeln (asbestfrei, zementgebunden, Rohdichte 700-750 kg/m³), Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten (Rohdichte ca. 800 kg/m³)
Zementgebundene Mörtelmassen mit wärmedämmenden Zuschlagstoffen wie Vermiculite, Perlite, Fasermaterialien,..
Zusätzliche Materialien, in Kombination mit o.a. Materialien wie Kittmassen für Abdichtungen, elastische Bandagen, Kleber, Manschetten bei Konststoffrohren etc.
Brandschutztüren und –tore Türe, Tore und die dazugehörigen Zargen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
T30 brandhemmend
T60 hochbrandhemmend
T90 brandbeständig
Brandschutztüren sindfür den Abschluß von brandgefährdeten Räumen und Brandabschnitten geeignet. Jedenfalls muß ein Prüfzeugnis für die geforderten Werte vorliegen.
Glas Glas für die spezielle Anforderung (G 30, G 60 oder G 90) verhindert Rauch und Feuerdurchtritt, nicht jedoch die Wärmestrahlung. Jedenfalls muß ein Prüfzeugnis für die geforderten Werte vorliegen. G30 wird u.a. von Drahtglas und Drahtspiegelglas mit einer Größe bis bis 60x 250 cm erfüllt.
Glas mit der Anforderungen F30, F60, F90 bedeutet, dass eine zusätzliche thermische Isolation aufgebracht sein muß, damit auf der brandabgewandten Seite nicht mehr als 140°C überschritten werden.
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