Flächen
Preise
Nettokaltmiete:
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4.860,00 €
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Kaltmiete:
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5.832,00 €
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Betriebsk.:
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1.125,38 €
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Heizk.:
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787,76 €
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Sonst. Kosten:
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k.A. |
USt.:
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972,00 €
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Miete ges.:
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7.745,15 €
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Kaution:
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38.725,74 €
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Provision:
3 BMM
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Miete inkl. MwSt., Betriebskosten und Heizkosten
Miete exkl. MwSt., Betriebskosten und Heizkosten.
Miete inkl. MwSt. aber exkl. Betriebskosten.
Miete inkl. MwSt., Betriebskosten (falls angegeben) und Heizkosten (falls angegeben).
Die Umsatzsteuer (USt.) ist bereits in der Kaltmiete enthalten.
Der Preis pro m² wird auf Basis Kaufpreis/Nutzfläche berechnet. Terrassen und Gartenfläche verfälschen den Vergleich.
Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.
Ausstattung
Wohnnet Infos
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erschienen am:
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26.11.10
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geändert am:
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16.05.12 |
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Vielseitig nutzbare Flächen in Frequenzlage!
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Zur Vermietung gelangt eine ca. 810 m² große Büro- bzw. Geschäftsfläche in Bruckneudorf.
Die Liegenschaft befindet sich im 1. Stock eines Einkaufszentrums mit eigenem Eingang und gliedert sich in einen großen Verkaufsraum, Büro, Lager sowie Sanitäranlagen.
Derzeit gibt es noch keine Heizung. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die Haus-Zentralheizung.
Vor dem Haus gibt es genügend Parkplätze.
Die Liegenschaft besticht durch die gute Kundenfrequenz durch den Merkurmarkt sowie durch das Autohaus Birner. Hervorzuheben ist die gute Erreichbarkeit von der Autobahn sowie vom Flughafen. Die S-Bahn Station S 45 ist ca. 3 Gehminuten entfernt. Weiters erreicht man das Stadtzentrum von Wien in ca. 25 Minuten.
Es besteht auch die Möglichkeit Teilflächen anzumieten.
Die monatlichen Kosten von € 7.745,15 verstehen sich inkl. Betriebskosten und Steuer.
Hinweis: Ein Energieausweis gem. EAVG wurde vom Verkäufer/Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 1.1.2009 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
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