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Atrium European RE: Außerordentliche Hauptversammlung

Atrium European Real Estate (VSX: ATR), auf Investitionen in sowie Entwicklung und Management von Einkaufszentren fokussiert, wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Gesellschaft mehrere Änderungen der Satzung vorschlägt

Es geht um Änderungen,die es vorrangig der Gesellschaft ermöglichen sollen, die Namensaktien (Ordinary Shares) an Euronext zu notieren und verschiedene administrative Punkte zu regeln.

So soll um Genehmigung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (Employee Share Option Plan) ersucht und ein Rahmen für die Beseitigung der Stimmrechtsaktien (Special Voting Shares), die im August 2008 ausgegeben wurden, geschaffen werden, einschließlich des möglichen Erwerbes der Stimmrechtsaktien (Special Voting Shares) durch die Gesellschaft zum Nominalwert, der im Falle der Durchführung eine Gesamtgegenleistung von mehr als EUR 2.500 nicht übersteigen würde.

Ein Rundschreiben (Circular), das weitere Details zu jedem der Beschlüsse und zur außerordentlichen Hauptversammlung enthält, die am 6. April 2009 stattfindet, wird voraussichtlich in Kürze veröffentlicht und auf der Website der Gesellschaft (www.aere.com) erhältlich sein.

Das Board ist überzeugt, dass die vorgeschlagenen Beschlüsse eine Reihe von Vorteilen für die Gesellschaft bringen werden.

Die vorgeschlagene Notierung an Euronext würde der Gesellschaft die Flexibilität geben, auf einen größeren und in Folge dessen billigeren Kapitalpool zuzugreifen als es derzeit der Fall ist, und es würde die Liquidität und den Kurs der Namensaktien (Ordinary Shares) und anderer Wertpapiere stärken. Man ist überzeugt, dass die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (Employee Share Option Plan) eine umfassende und effektive Methode zur Schaffung von Anreizen für die Schlüsselpersonen des operativen und Management-Teams der Gruppe darstellt. Die Schaffung einer Möglichkeit zur Beseitigung der Stimmrechtsaktien (Special Voting Shares) ist ein zusätzlicher Schritt zur Bereinigung der Aktionärsstruktur der Gesellschaft, die generell zum Vorteil der Aktionäre ist.

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Datum: 16.03.2009

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