© FPLP

Skylink: OGH-Urteil mit Folgen für Architekten

Rund um das Skylink-Projekt am Wiener Flughafen fällte der OGH ein Urteil mit Folgen: Das Architekturbüro Frank hatte geklagt, nachdem man eigene Ideen im realisierten Projekt wiedergefunden hatte. Das Höchstgericht verurteilte den Flughafen zu Schadenersatz.

Das Skylink-Projekt (bzw. mittlerweile besser bekannt als „Skylink-Debakel“) am Wiener Flughafen beschäftigte die Öffentlichkeit in den letzten Jahren ebenso wie den Rechnungshof. Auf ein Urteil des OGH zum Thema blicken aber auch Architekten mit Interesse:

Im Planungswettbewerb anno 1999 wurde u.a. auch ein Projekt des Architekturbüros Frank eingereicht. Den Zuschlag erhielt dann jedoch das Büro Baumschlager Eberle/Itten+Brechbühl. Nach einer Klage des Büros Frank, bei dem man im letztlich realisierten Projekt Teile des eigenen Vorschlags wiedererkannte, entschied der bestätigte der OGH ein Ersturteil, und stellte „bereicherungsrechtliche Ansprüche“ fest,. 1,3 Millionen Euro muss der Flughafen an Schadensersatz bezahlen.

Auswirkungen für Architekten

Im Rahmen einer Diskussion zum Thema (auf Einladung von Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte ) beschreibt Christoph Leon, Partner der Kanzlei die Neuerungen der OGH-Entscheidung: „Der Verwendungsanspruch steht bei rechtswidriger Verwendung von Planungsleistungen unabhängig davon zu, ob diesen Planungsleistungen urheberrechtlicher Schutz zukommt. Rechtswidrig ist die Verwendung fremder Planungsleistungen immer dann, wenn der Planer hierzu sein Einverständnis nicht erklärt hat. Damit eröffnen sich in vielen Fällen, in denen bisher die Verfolgung eines Anspruchs aus einem Plagiatsvorwurf gescheitert ist, realistische Erfolgsaussichten.“

Aus dem Urteil ergibt sich auch eine deutliche Verbindung zum Urheberrecht: „Im Unterschied zur bildenden Kunst im Allgemeinen, liegt bei architektonischen Leistungen, insbesondere bei Zweckbauten, die Hürde zur Erreichung des urheberrechtlichen Schutzes höher. Dafür ist der Verwendungsanspruch als Fall-Back-Position ideal.“

Das Resümee aus der Diskussion: Da der Anspruch des Büros Frank laut OGH-Urteil erst nach 30 Jahren verjährt, kann und wird dieses Urteil wohl zur Klärung ähnlicher Fälle herangezogen werden. Ideal wäre nach Sicht der Anwälte freilich eine Lösung, in der die Kammer Sachverständige etabliert, die über die Übernahme fremder Planungsleistungen unabhängig urteilt.

AutorIn:
Archivmeldung: 25.02.2011

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Unternehmen

Baumit GmbH/APA-Fotoservice/Juhasz

Unternehmen

Baumit: Alles angerichtet für den Sanier-Turbo

Wie stehen die Hausbesitzer hierzulande zur Fassadensanierung? Wie gut sind sie über Förderungen informiert? Bei ...

HARTL HAUS

Unternehmen

Hartl Haus gewinnt Quality Award

Die aktuelle Befragung des Marketinstituts hat gezeigt, dass Hartl Haus in den Bereichen Weiterempfehlung, ...

Glorit

Unternehmen

Glorit gewinnt Innovationspreis

Laut einer Market Institut-Umfrage ist Glorit der innovativste Fertighaushersteller Österreichs. Dieser ...

BUWOG Stephan Huger

Unternehmen

Digitale Transformation: BUWOG setzt DPU ein

Die Digitale Projektumgebung (DPU) ist eine neue Softwareplattform, die eine Zusammenarbeit bei Bauprojekten mit ...

Blaue Lagune, Thomas Laimgruber

Unternehmen

Bauzentrum eröffnet im Mai 2024

Die Arbeiten auf der Baustelle am Areal der Blauen Lagune laufen auf Hochtouren, die Aussteller stehen für den Bezug ...

ONE VIEW - Sarah Fellner

Unternehmen

Musterhauspark bestellt neue Geschäftsführerin

Julia Mauberger, akad. MM hat mit Anfang September die Leitung der MUSTERHAUSPARK vom Interims-Geschäftsführer Mag. ...

HARTL HAUS

Unternehmen

Hartl Haus stärkt deutschen Markt

Mit der Eröffnung am 7. September 2023 ist die Auswahl an Musterhäusern bei Hartl Haus weitergewachsen. Der ...

Kammel

Unternehmen

Kammel erneut „Leitbetrieb Austria“

Das Zertifikat „Leitbetrieb Austria“ wird vom Leitbetriebe Austria Institut verliehen – Bedingung dafür ist ...

Sabine Klimpt

Unternehmen

Glorit erneut als Vorzeigebetrieb zertifiziert

Der Wiener Premiumbauträger Glorit wurde wieder als Vorzeigebetrieb ausgezeichnet: Faktoren, die für Leitbetriebe ...