© Presse/Fabry

STRABAG kommt nicht zur Ruhe

Im Rechtsstreit mir deutschen Aktionären hat nun das Oberlandesgericht Köln der Strabag Recht gegeben und sogar Revison untersagt. Trotzdem kündigen die unterlegenen Anlegervertreter an, sich gegen das Urteil zu wehren

Wir erinnern uns: Das OLG Köln hatte am 15. Jänner in Sachen VzfK (Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.) gegen STRABAG AG, Köln, im Ergebnis vollumfänglich zugunsten der STRABAG entschieden. In erster Instanz hatte der VzfK beim Landgericht Köln unter anderem die Feststellung beantragt, dass insbesondere der Verkauf der Hoch- und Ingenieurbauaktivitäten an die Ed. Züblin AG sowie die Schaffung gemeinsamer Service-Gesellschaften rechtswidrig gewesen seien.

Darüber hinaus habe nach Ansicht des VzfK eine rechtswidrige Eingliederung der STRABAG AG in die Organisation der STRABAG SE vorgelegen. Ferner beantragte der VzfK die Feststellung der Verpflichtung von STRABAG zur Rückabwicklung der vorgenannten Maßnahmen. Den Klageanträgen des VzfK hatte das Landgericht Köln mit Urteil vom 23.11.2007 im Wesentlichen stattgegeben, die STRABAG AG hatte hiergegen wiederum Berufung eingelegt.

Gericht sieht zunächst nur Vorteile

Das OLG Köln entschied, dass der Berufung vollumfänglich stattgegeben und das ursprüngliche Urteil des LG Köln aufgehoben wird. Die Klage des VzfK war damit vollständig abgewiesen worden. Darüber hinaus hatte das OLG die Revision nicht zugelassen.

Im praktischen Ergebnis folgte zunächst aus der Klageabweisung, dass eine Rückabwicklung der Veräußerung des Hoch- und Ingenieurbaus an die Ed. Züblin AG nicht erforderlich ist. Darüber hinaus könnten die zwischen der STRABAG AG und der Ed. Züblin AG bestehenden Shared-Service-Gesellschaften im bisherigen Umfang weiter tätig bleiben. Die Konzernleitung der STRABAG äußerte sich sehr zufrieden mit dem Urteilsspruch und sah sich in der eingeschlagenen Strategie voll bestätigt. Der Verkauf der STRABAG-Hochbau-Aktivitäten an die Ed. Züblin AG sei für beide Gesellschaften mit erheblichen Vorteilen verbunden gewesen und zudem mit größter Sorgfalt und unter Hinzuziehung zweier externer Wertgutachter vollzogen worden.

Auch die Bündelung der Verwaltungsaufgaben in Shared-Service-Gesellschaften sei international üblich und gehöre, wie die Nutzung von Kosteneinsparungspotentialen und Synergien, zu den selbstverständlichen Optionen eines verantwortungsvoll handelnden Vorstands. Besonders erleichtert war das Unternehmen darüber, "... dass mit diesem Urteil vermehrten Versuchen kleiner Aktionärsminderheiten, mit gerichtlicher Hilfe zum Nachteil von Gesellschaften tief in deren unternehmerische Gestaltungsspielräume einzugreifen, Einhalt geboten werde."

VzfK ortet rechtswidrige Verschiebereien

Trotzdem kündigen die unterlegenen Anlegervertreter an, sich gegen das Urteil zu wehren. Stein des Anstoßes sind zwei Dinge: Erstens geht es um den Verkauf der Hochbau- und Ingenieursparte der deutschen Strabag AG an Züblin sowie um die Schaffung gemeinsamer Servicegesellschaften. Haselsteiner hatte nach der mehrheitlichen Übernahme von Züblin diese Transaktion vorgenommen und im Gegenzug Züblin-Teile zur Strabag verschoben. Die VzfK (die Deutsche Verbraucherzentrale für Kapitalanleger) wirft der Strabag vor, dass diese Schritte rechtswirdrig seien. Die Strabag bestreitet das und sagt, dass sowohl Strabag als auch Züblin davon profitieren. Beim zweiten Streitpunktgeht es um eine laut Anlegervertreter ebenfalls rechtswidrige Eingliederung der Strabag AG in die Strabag SE, was die Strabag ebenfalls bestreitet.

Sollte der VzfK tatsächlich berufen und gewinnen, hätte das schwerwiegende Konsequenzen: Der Verkauf der Strabag-Sparte müsste rückgängig gemacht werden.

Reißen wider Erwarten alle Stricke, kann sich Haselsteiner ja auf sein zweites Standbein verlassen: Mit "Miki und die wilde Bande" hatte der Bau-Tycoon Ende 2008 bekanntlich sein Debut als Kinderbuchautor hingelegt.

AutorIn:
Datum: 19.01.2009

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Unternehmen

Internorm

Unternehmen

Internorm gewinnt „MARKET Quality Award"

Mit gleich drei Auszeichnungen startet Europas führender Fensterhersteller in den Frühling: Beim MARKET Quality ...

Internorm

Unternehmen

Internorm bei Jahrespressegespräch optimistisch

Wenn nicht jetzt, wann dann? Internorm erwartet das stärkste Sanierungsjahr seiner Unternehmensgeschichte. ...

ALUKÖNIGSTAHL

Unternehmen

Jubiläum: 160 Jahre Alukönigstahl

Alukönigstahl, renommierter österreichischer Gesamtlösungsanbieter für Aluminium- und Stahlsysteme, feiert heuer ...

Baumit GmbH/APA-Fotoservice/Juhasz

Unternehmen

Baumit: Alles angerichtet für den Sanier-Turbo

Wie stehen die Hausbesitzer hierzulande zur Fassadensanierung? Wie gut sind sie über Förderungen informiert? Bei ...

HARTL HAUS

Unternehmen

Hartl Haus gewinnt Quality Award

Die aktuelle Befragung des Marketinstituts hat gezeigt, dass Hartl Haus in den Bereichen Weiterempfehlung, ...

Glorit

Unternehmen

Glorit gewinnt Innovationspreis

Laut einer Market Institut-Umfrage ist Glorit der innovativste Fertighaushersteller Österreichs. Dieser ...

BUWOG Stephan Huger

Unternehmen

Digitale Transformation: BUWOG setzt DPU ein

Die Digitale Projektumgebung (DPU) ist eine neue Softwareplattform, die eine Zusammenarbeit bei Bauprojekten mit ...

Blaue Lagune, Thomas Laimgruber

Unternehmen

Bauzentrum eröffnet im Mai 2024

Die Arbeiten auf der Baustelle am Areal der Blauen Lagune laufen auf Hochtouren, die Aussteller stehen für den Bezug ...

ONE VIEW - Sarah Fellner

Unternehmen

Musterhauspark bestellt neue Geschäftsführerin

Julia Mauberger, akad. MM hat mit Anfang September die Leitung der MUSTERHAUSPARK vom Interims-Geschäftsführer Mag. ...