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Büroübersiedlung - Verträge und Recht

Soll ein Unternehmen übersiedelt werden, gilt es vorab einige rechtliche Fragen zu klären. Was Sie beim Abschluss des neuen Mietvertrags und bei der Kündigung des bestehenden beachten müssen lesen Sie hier.

Nicht nur die Möbelpacker müssen vor dem Umzug organisiert werden, sondern auch auf rechtlicher Ebene gibt es einiges zu erledigen. Stephan Winklbauer, Partner und Rechtsanwalt bei aringer herbst winklbauer rechtsanwälte, fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

Abschluss des neuen Mietvertrags

Je genauer die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter (schriftlich!) vereinbart werden, desto besser. Folgendes sollte detailliert im Vertrag festgehalten werden:

  • Betriebskosten: Wer trägt welche Kosten, welche Aufwendungen sind im Mietpreis enthalten?
  • Schadenersatz: Für welche Schäden muss ich als Mieter haften?
  • Renovierungspflicht: Muss im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ausgemalt werden, der Boden geschliffen oder ähnliches?
  • Änderungen des Mietgegenstandes: Inwiefern darf das Mietobjekt umgebaut werden? Dürfen Wände eingezogen werden? Bekomme ich für Investitionen wie zum Beispiel eine Klimaanlage eine Ablöse?
  • Erhaltungspflicht: Wer zahlt die Wartung und Reparaturen von Sanitäranlagen, Heizung etc.?

Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Geschäftsräumlichkeiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten mit Kündigungstermin zum Quartalsende. Üblicherweise werden Kündigungsfrist und –termin aber immer individuell im Vertrag vereinbart. Sehen Sie deshalb rechtzeitig in Ihre Unterlagen, damit Sie nicht zu spät handeln!

Firmenbuch & CO.

Auch wichtig: Je nachdem, welcher Rechtsform das Unternehmen unterliegt, muss der neue Standort im Firmenbuch und ähnlichem eingetragen werden. Vergessen Sie abgesehen davon auch nicht, Ihren Kunden und Partnern, der Post und Ihrer Bank die neue Adresse bekannt zu geben.

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Datum: 23.07.2015

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