Aufgaben eines Immobilienmaklers
Das Maklergesetz formuliert Rechte und Pflichten von Kunden und Maklern, insbesondere Aufklärungs- und Informationspflichten.
Ein Immobilienmakler hat seine Kunden über alle Umstände kompetent zu informieren, die für das zu vermittelnde Geschäft von Bedeutung sind. Tut er das nicht oder fehlerhaft, muss er für die Folgen gerade stehen.
Die Informationspflicht des Immobilienmaklers betrifft zum Beispiel sämtliche Installationen, wie Alter und Zustand der Heizung, der elektrischen Leitungen und Gasanschlüsse. Genauso muss er - falls vorhanden und er davon weiß - Alternativen zu einem Objekt anbieten, die seinen Kunden interessieren könnten.
Die Aufklärungspflichten eines Maklers gelten auch für sämtliche Kosten, die dem Auftraggeber durch den Vertragsabschluss erwachsen. "Die anfallenden Steuern und Gebühren ergeben oft für den Laien eine überraschend hohe Summe. Deshalb ist die diesbezügliche Aufklärungspflicht des Maklers so wichtig und führt alleine die Verletzung dieser Pflicht zur Reduktion des Maklerlohns", informiert der Wiener Anwalt Peter Ozlberger.