v.l.n.r.: Rudolf Kolbe, Vizepräsident der Bundeskammer und Christian Aulinger, Präsident der Bundeskammer. © Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen/APA-Fotoservice/Hörmandinger

Ziviltechniker: Novelle zum Bundesvergabegesetz nicht hinnehmbar

Laut Bundeskammer der Ziviltechniker droht den heimischen Klein- und Mittelbetrieben durch das kommende Bundesvergabegesetz Ungemach. Ihre Befürchtung: Die darin enthaltenen Änderungen würden das Bestbieterprinzip aushöhlen – auf Kosten der Qualität. Deshalb sei die Politik dringlichst in die Pflicht zu nehmen.

 „Mit dem Entwurf zum Bundesvergabegesetz hat die Bundesregierung den heimischen KMU ein trojanisches Pferd vor die Tür gestellt“, sagte Christian Aulinger, Präsident der Bundes-Ziviltechnikerkammer (rechts im Bild), bei einem Pressetermin vor Journalisten. „Die EU-Richtlinie wurde klar mit der Intention der Förderung von KMU erlassen, aber davon ist in der österreichischen Umsetzung nichts zu spüren. Das neue Gesetz ist zudem außergewöhnlich kompliziert und mit 260 Seiten besonders umfangreich.“

Vorrang für Billigstbieter?

Dass damit die Chance zur Förderung engagierter, regionaler Betriebe vertan werde, ist auch für Rudolf Kolbe, Vizepräsident der Bundes-Ziviltechnikerkammer (im Bild links), ausgemachte Sache. Bisher sind im Bestbieterprinzip auch Qualitätsmerkmale und andere Parameter festgeschrieben gewesen. Davon würde jetzt weitgehend abgegangen. Kolbe sieht die Einführung eines „notdürftig behübschtes Billigstbieterprinzip durch die Hintertüre“. Darüber hinaus würde, so der Experte, das verpflichtende Bestbieterprinzip bei geistigen Dienstleistungen eingeschränkt werden und nur noch im Falle innovativer Konzepte Anwendung finden. Er befürchtet, dass Beratungsleistungen, Bewertungen oder Prüftätigkeiten nach unten nivelliert werden. „Dass dies zum Beispiel bei der Überprüfung der Brückenstatik ein enormes Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellt, liegt auf der Hand“, warnt Kolbe.

„Ruinöser Preiskampf“

Und der Kammer gefällt mehr noch nicht: Unter anderem, dass laut Vorlage Projektzuschläge auch an einen Billigbieter gehen könnten, solange sich diese betriebswirtschaftlich begründen ließen. Die führe zu einem ruinösen Preiskampf, den heimische KMU nicht gewinnen könnten. „Überleben werden diesen Preiskampf wenige internationale Großbüros, wie dies in anderen Staaten und anderen Branchen bereits der Fall ist. Die negativen Folgen sind bekannt“, so Aulinger.

Weitere Belastungen drohen

Zudem sieht man bei der Ziviltechnikerkammer durch ein sich aufblähendes Ausschreibungsverfahren eine weitere Belastungswelle auf KMU zukommen: Waren bislang alle Leistungen eines Planungsvorhabens getrennt vergeben worden, würden diese nun in der geplanten Novelle zusammengezählt. Die Konsequenz: Auch kleinere Projekte wie die Erweiterung eines Kindergartens, der Umbau einer Schule oder eine Straßensanierung wären im gesamten EU-Raum auszuschreiben. Das führte aufgrund der komplexeren Vergabeverfahren und erhöhter Formvorschriften zu einem hohen Mehraufwand für Gemeinden und Bieter. „Auch die Möglichkeit für Unternehmen, sich überhaupt für den Auftrag bewerben zu können, wird dadurch unnötig erschwert“, beanstandet Kolbe.

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Datum: 20.03.2017

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