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Liegenschaftserwerb und Wohnungskauf

Kein Ankauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstückes oder eines Betriebsobjektes gleicht dem anderen. Im Einzelfall können durch eine präzise Vertragsgestaltung viele mögliche Probleme abgefangen oder bereits im Vorfeld geregelt werden.

 
 
 

Wer ein Haus bauen will benötigt zu allererst den Grund, um darauf zu bauen. Der Erwerb von Grund und Boden gehört daher zu den fundamentalen Dingen, die sowohl der einfache „Häuselbauer“ als auch der Bauträger vor der Projektierung einer Wohnhausanlage oder eines Einkaufszentrums zu beachten hat. Aber auch wer ein Grundstück samt Haus oder nur eine Wohnung erwirbt, sollte sich im Hinblick auf die möglichen Risiken genau informieren und rechtlich absichern.

Schon bei der Suche nach einem Grundstück sind einige Dinge im Vorfeld zu beachten. Zunächst sollte man seine eigenen Absichten und die Eignung des Grundstückes an sich prüfen. Dazu gehören die Lage innerhalb einer Stadt oder einer Ortschaft, die weitere Lebensplanung, die zukünftige Entwicklung in der Nachbarschaft, die Bebaubarkeit der Liegenschaft, das Baugrundrisiko sowie Betriebsgrundstücke für Erzeugung, Lager und Bürotätigkeit.

Beim Erwerb eines Hauses samt Grundanteil oder einer Wohnung gelten natürlich die gleichen Überlegungen zur Auswahl des Standortes. Selbstverständlich wird dabei auch die Beurteilung des Bauwerkes oder der Wohnung an sich für die Entscheidung zum Ankauf maßgeblich sein. Dazu gehört die Bau- und Erhaltungszustand des Hauses, Zustand der Wohnung, Konsensgemäßer Zustand, Versicherungen, Benützung allgemeiner Teile wie Garten oder Hof.

Naturgemäß gleicht kein Ankauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstückes oder eines Betriebsobjektes dem anderen. Im Einzelfall können durch eine präzise Vertragsgestaltung viele mögliche Probleme abgefangen oder bereits im Vorfeld geregelt werden.

Was in einem Kaufvertrag nicht fehlen darf ist die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes, am besten dokumentiert durch die Einbeziehung des aktuellen Grundbuchstandes. Selbstverständlich muss auch der Kaufpreis angegeben werden, wobei darauf zu achten ist, dass bei Ankauf mehrerer Liegenschaften in einem Kaufvertrag die genaue Zuordnung von Kaufpreisteilen zu den jeweiligen Objekten vorgenommen wird. Die Entrichtung des Kaufpreises, die Abwicklung über einen Treuhänder und die Voraussetzungen für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer sind zentrale Themen der gegenseitigen Absicherung, vor allem für den nicht vorhersehbaren Insolvenzfall. Eine Auszahlung des Kaufpreises vor Löschung etwaiger Lasten kann schwerwiegende Folgen haben.

 
 
 

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Archivmeldung: 29.06.2011

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