© Simon Rainsborough

Immo-Baustellen: ÖVI-Forderungskatalog an die Politik

Mit mittlerweile schöner Regelmäßigkeit kündigt die Politik ein Ende des Reformstaus ab. Davon solle auch die Immobilienwirtschaft profitieren, wie es zuletzt nicht nur aus dem Bundeskanzleramt hieß. Auf ein Ende der Ankündigungspolitik hofft einmal mehr der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft, der bei der gestern abgehaltenen Kick-off-Pressekonferenz zum Jahr 2017 seinen Forderungskatalog präzisierte. Geschäftsführer Anton Holzapfel und Präsident Georg Flödl (Bild): Die Baustellen sonder Zahl müssten endlich angegangen werden.

Die aktuell wieder hochkochende Debatte um das Thema leistbares Wohnen greife laut ÖVI zu kurz. Betroffen sei hiervon auch nur ein spezielles Segment: jene, die gerade auf Wohnungssuche seien und jene, die nicht auf alten Mietverträgen sitzen würden. Preisbremsend wirke nur eine Vergrößerung des Wohnungsangebots. Allein in Wien wären jährlich 17.000 Widmungen notwendig, so Holzapfel, der sich dabei auf Zahlen des Instituts für Immobilen Bauen und Wohnen (IIBW) stützt.

Damit auch der private Immo-Sektor dementsprechend liefern könne, seien Investitionen in Neubau, Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von anreizpolitischen Impulsen abhängig.

Entlastungskatalog definieren, soziale Frage stellen

Einen Hebel sieht Holzapfel  im Bereich der Absetzmöglichkeiten, die im Falle von Instandsetzungen sofort wirksam werden sollten. Weiters fordert er die Einführung einer Sonder-Afa (Absetzung für Abnutzung) für Wohnraumschaffung und Vermietung. Ebenfalls ganz oben auf seiner Liste: Die Einführung eines marktaffinen Mietzinsbildungssystems. Drängend sind dabei in den Augen des ÖVI die zeitgemäße Adaptierung des Lagebegriffs im Richtwert-Gesetz, ein dem Sanierungsgrad entsprechende Mietkalkulation und eine Neuregelung bei den Eintrittsrechten – zu marktkonformen Bedingungen.

Dass vom sozialen Wohnbau, der in Österreich immerhin mit rund 60 Prozent den Spitzenwert hält, nicht unbedingt die unteren Einkommensbezieher profitieren, offenbare eine weitere Schieflage, sagte ÖVI Präsident Georg Flödl. Seine Forderung an die entscheidenden Stellen: Wohnungsvergabe- und Wohnbauförderungssystem endlich evaluieren. Zu hinterfragen sei seiner Meinung nach auch die im Bundeskanzlerpapier "Plan A" angekündigte Idee, gemeinnützige Wohnbauprojekte für institutionelle Anleger zu öffnen. Für Flödl eine Ankündigung, die den Gemeinnützigkeitsgedanke untergraben würde.

Deregulierung im Rechtsdschungel

Auch den  Regulierungs-Dschungel gilt es laut Experten zu durchforsten. Beim ÖVI prangert man hier exemplarisch die Europäische Verbraucherrichtlinie, die im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz 2014 fixiert ist, an, die Wohnungssuchende etwa im Falle unverbindlicher Online-Anfragen aufgrund der geforderten Informations- und Rahmenvereinbarungen – Stichwort Maklervertrag – verunsichere.

Augenmaß bei Normen und Rechtsstandards

Zudem fordert der ÖVI auf, das Normen und Standardwesen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um kostensparende Effekte zu erzielen. Nur so könne unter Einhaltung aller Qualitätskriterien die Investitionsinteresse deutlich gesteigert werden. Das muntere Drehen an der Kostenspirale würde aber auch durch neue Verordnungen im Bereich des Haftungsrechts verstärkt. Hier sei mit Bedacht vorzugehen, und einer "weiteren Amerikanisierung" Einhalt zu gebieten. Der ÖVI beklagte hier im Rahmen des Pressetermins die mangelnde Rechtssicherheit, die zunehmend abschreckend wirke. Auch das permanente Eingreifen in bestehende Verträge wie laut „Plan A“ des Kanzlers gefordert – und so zuletzt geschehen bei der im vergangenen Jahr beschlossenen Aussetzung der Wertanpassung (MILG) oder der Steuerrechtsreform 2015/2016 – sei nicht hinnehmbar.

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Datum: 18.01.2017

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