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WKÖ fordert: Nicht am Maklerleistungsprinzip rütteln

Der Ruf nach dem Bestellerprinzip bei Maklern, in Deutschland seit 2015 in Kraft, wird auch hierzulande immer lauter. Zuletzt forderte Kanzleramtsminister Thomas Drozda eine Neuregelung nach dem Vorbild der Nachbarn. Der Fachverband der Immobilientreuhänder erteilt diesem Ansinnen weiter eine klare Absage und kontert mit einer Umfrage von marketagent.com. Demnach seien die heimischen Kunden mit den Maklerleistungen sehr zufrieden. Ihre Conclusio: Ein Systemwechsel würde Wohnen verteuern und gleichzeitig Arbeitsplätze in der Branche gefährden.

Laut marketagent-Umfrage von Ende März waren 87 Prozent der befragten Personen, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre ein Immobiliengeschäft über einen Makler abgewickelt haben, mit der erbrachten Dienstleistung eher oder sogar sehr zufrieden. Vier von zehn befragten Personen haben, hatten den Eindruck, dass der jeweilige Makler überwiegend die Interessen des Konsumenten vertritt. Weitere vier von zehn sagen, dass die Interessen ausgewogen vertreten worden wären. Von den befragten Personen haben 83 Prozent eine Maklerprovision bezahlt. Über 80 Prozent würden den Makler weiterempfehlen.

Für Georg Edlauer, Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zeigen die Ergebnisse, dass "Arbeit, Fachwissen und Mehrwert von Maklerleistungen erkannt und geschätzt" sind. Der Vorwurf, Makler würden lediglich für die Vermieter Leistungen erbringen, ginge somit „komplett an der Realität vorbei“.

Systemwechsel mit Folgen

Die Einführung des Bestellerprinzips wäre fatal und würde Wohnen nicht leistbarer machen, behaupten neben Edlauer auch Reinhold Lexer, stellvertretender Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, und Michael Pisecky, Wiener Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder. Sie zitieren dazu eine aktuelle Statistik des Hamburger Marktforschungsunternehmens F+B für das dritte Quartal 2016. Demnach sei der Wohnungsmarkt in Deutschland seit dem Systemwechsel um mehr als ein Drittel geschrumpft, zudem wären die Mieten deutlich stärker gestiegen als in den Vorjahren. Lexer: „Zusätzlich zum normalen Preisanstieg rechnen viele Vermieter auch noch die höheren Vermittlungskosten in die Miete ein. Der positive Effekt für einzelne Mieter, die keine Provision mehr zu bezahlen haben, wird auf den gesamten Markt übertragen. Die Konsequenz sind höhere Mieten für alle Neumieter. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Wer also in Österreich mit der Idee des Bestellerprinzips hausieren geht, sollte die Menschen auch über die tatsächlichen Konsequenzen informieren.“

Tausende heimische Arbeitsplätze bei Maklerunternehmen in Gefahr

Ein etwaiges rot-weiß-rotes Bestellerprinzips würde rund 30 Prozent der Maklerunternehmen, darunter zahlreiche Familienunternehmen, durch fehlende Einnahmen mittelfristig in die Pleite treiben, prognostiziert Pisecky. Er rechnet mit einem möglichen Branchenminus von mehr als 20 Prozent des Gesamtumsatzes. „Die zahlreichen negativen Erfahrungen in Deutschland beweisen eindeutig, dass die kolportierte scheinbare Entlastung für Einzelmieter zu einer enormen Verschlechterung der Gesamtsituation am Mietmarkt führen würde und auch massiv negative volkswirtschaftliche Auswirkungen mit sich brächten“, mahnt Edlauer. „Leistbares Wohnen kann nur dann garantiert werden, wenn ausreichend gebaut wird. Was es braucht, sind Anreize für Investitionen in den Neubau und keine weiteren Restriktionen.“ Das Prinzip des Maklerwesens sei es, Vermieter und Mieter zusammenzubringen. Daher wäre eine Teilung der Vermittlungskosten zwischen beiden Parteien, wie sie derzeit praktiziert wird, die fairste und sinnvollste Form, die allen Seiten Rechtssicherheit und Transparenz garantiere.

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Datum: 04.04.2017

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