Wenn Sie ihren Umzug mit einer Spedition durchführen lassen wollen, so müssen Sie schon bei der Auswahl eines Unternehmens auf vieles achten! Hier können Sie einige Informationen dazu lesen!
Der richtige Partner
Seriöse Umzugsunternehmer sind im Österreichischen Möbel-Transport-Verband organisiert. Der Preis für den Umzug richtet sich nach der erbrachten Leistung. Das heißt, der Umzug wird umso teurer, je länger er dauert oder je mehr Möbel transportiert werden. Auch wenn das Mobiliar durch besonders geschulte Fachkräfte auf- und abgebaut werden muss, steigt der Preis.
Wer den Cent nicht ehrt...
Preise vergleichen lohnt sich auf jeden Fall. Generell gilt: Das billigste Angebot ist nicht unbedingt das Beste. Ausschlaggebend ist wie immer das Preis-Leistungs-Verhältnis. Es kann passieren, dass besonders günstigen Angeboten im Nachhinein eine viel höhere Rechnung folgt - Aufschläge für Standgebühren, Treppengelder oder andere Spesen. Daher sind auch Kleinanzeigen mit Pauschalpreisen mit Vorsicht zu genießen.
Haben Sie sich für einen Umzug mit einer Spedition, so nehmen Sie früh genug, ungefähr sechs bis sieben Wochen vor dem Umzug, Kontakt zu einer Spedition auf, das kann Ihnen bares Geld bringen. Denn wenn der Spediteur terminlich noch nicht ausgelastet ist, ist er eher bereit, über den Preis zu verhandeln. Überlegen Sie sich deshalb auch, ob Sie unbedingt einen der vielgefragten Termine am Monatsanfang oder -ende für Ihren Umzug wählen müssen!
Die Vereinbarungen mit einem Unternehmen
Umzugsliste anfertige
Da der Umfang des Umzugsgutes den Preis mitbestimmt, sollten Sie eine Umzugsliste anlegen. Sie gibt einen genauen Überblick über alle Möbel, Kartons und sonstige Gegenstände. Bei Umzugsunternehmern, die dem Österreichischen Möbel-Transport-Verband angehören, kann der Kunde auf eine normierte Umzugsliste bestehen.
So kann er die Preiskalkulation besser beurteilen und sich vor nachträglichen Preisaufschlägen schützen - vorausgesetzt alle Umzugssachen sind in der Liste verzeichnet. Nutzen Sie außerdem die Gespräche mit dem Spediteur, um alle Teilleistungen genau abzusprechen.
Ein detailierter Kostenvoranschlag erspart viel Ärger
Damit es im Nachhinein kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich eine ausführliche Leistungsbeschreibung sowie einen genauen Kostenvoranschlag zuschicken lassen. So können Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis des Spediteurs einschätzen.
Der Kostenvoranschlag sollte alle vereinbarten Nebenleistungen berücksichtigen und unterschrieben sein. Die Teilleistungen reichen vom Aufstellen der Halteverbotsschilder über einen Außenlift bis hin zum Packmaterial und Möbelaufbau. Damit der Möbelspediteur den Aufwand abschätzen kann, sollten Sie mit ihm zusammen die alte und neue Wohnung besichtigen.
Zahlungsvereinbarung
Klären Sie rechtzeitig, d.h. spätestens bei Vertragsabschluss, wann und wie gezahlt wird - sofort nach dem Umzug (Beleg aushändigen lassen!), oder erst nachdem Sie die Rechnung erhalten haben.
Die Frage der Haftung
Für Schäden und Verluste, die in der Zeit des Umzugs entstehen, haftet der Möbelspediteur. Er ist nur dann von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, zum Beispiel bei Naturkatastrophen. Genauso wenig haftet der Spediteur für Gegenstände, die er nicht selber verpackt hat, sowie für Pflanzen und Tiere, Juwelen, Geld und andere Kostbarkeiten.
Transportversicherung abschließen
Die Haftung des Spediteurs ist auf höchstens 600 Euro pro Kubikmeter Laderaum beschränkt. Häufig liegt der tatsächliche Wert des Hausrats jedoch über dieser Haftungsgrenze. Außerdem sinkt die Haftungsgrenze, wenn die Möbel nicht neu sind.
Denn dann wird dem Umzugsgut der so genannte Zeitwert zugrunde gelegt. Deshalb und wegen der Haftungsausschüsse sollten Sie zusätzlich beim Möbelspediteur eine Transportversicherung abschließen. Scheuen Sie sich nicht, genau nachzufragen: Die Geschäftsbedingungen und Klauseln sind oft schwer verständlich.
Reklamationsfristen beachten
Kommt es zu Transportschäden, trägt der Kunde die Beweislast. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, leicht erkennbare Schäden am Hausrat sofort - also noch am Umzugstag - auf dem Arbeitsschein zu vermerken und unterschreiben zu lassen.
Für verdeckte Schäden gilt eine Reklamationsfrist von zehn Tagen. Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern prüfen Sie Ihren Hausrat sorgfältig. Erst dann sollten Sie unterschreiben, dass alles ordnungsgemäß abgeliefert wurde.