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| Fruchtgenussrechte (von Theresa) |
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Mutter hat Ihren Zweitwohnsitz in Wien. Den Hauptwohnsitz hat sie in Bgld. Sie wurde von einer 24 Stunden Hilfe in Bgld betreut wo es große Probleme gab. Meine Mutter übersiedelte nach Wien, da ich als Tochter seit langer Zeit in Wien lebe und noch berufstätig bin ist es unmöglich nach Bgld zu übersiedeln. Ich betreue meine Mutter in Wien mit der Unterstützung eines Sozialen Vereines was hervorragend funktioniert. Mir wurde nahe gelegt meine Mutter in Wien vom Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz umzumelden. Es stellt sich die Frage, verliert meine Mutter die Fruchtgenussrechte in Bgld wenn sie Ihren Hauptwohnsitz nach Wien verlegt und den bisherigen Hauptwohnsitz in Bgld als Zweitwohnsitz meldet?
liebe Grüße |
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Ich verstehe leider Ihre Frage nicht ganz. Sie schreiben von "Fruchtgenussrechten", was meinen Sie damit? Meinen Sie die sozialen Leistungen? Fruchtgenussrecht ist nämlich eigentlich das Recht, eine Sache zu verwenden und auch deren Früchte zu behalten (bei einer Liegenschaft also z.B. diese zu vermieten und den Mietzins zu behalten).
mfG
RA Michael Gruner
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Wer heute vom Fremdwährungskredit spricht, weiss noch nichts über Ihn.
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