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Recht auf Wohnen (lebenslang) (von )
Sehr geehrte Damen und Herren,
BITTE helfen Sie mir: ich habe russische Staatsbürgerschaft, bin mit einem Österreicher verheiratet und wir wohnen in Österreich. Er hat 3 volljährige Kinder in Österreich, ich habe eine volljährige Tochter in Moskau. Ich, trotz meiner moskauer Universitätsausbildung und 10 Jahre Arbeitserfahrung in einer deutschen Firma in Moskau (Beiersdorf, NIVEA)kann in Ö. KEINE (!) Arbeit finden. Diese Woche kaufen wir ein Haus. Mein Mann nimmt dafür Kredit für 21 Jahre. Ich, sobald ich einen Job bekomme, werde an der Auszahlung teilnehmen (es wird ca. 1/3 sein). meihn Mann (und SEIN Freund Anwalt) bieten mir die Variante "Recht auf Wohnen" an. Als Eigentümer wird NUR mein Mann ins Grundbuch eingetragen. Ich will im Fall der Scheidung das von mir ausgezahltes Anteil (im Zeitwert) bekommen, oder, in meinem Todesfall soll das MEINE Tochter bekommen. Ich will auch nicht, im Todesfall meines Mannes, von seinen 3 Kindern aus dem Haus rausgeschmissen werden. Bitte, klären Sie mich: bin ich WIRKLICH gesichert /geschützt bei der Variante "Recht auf Wohnen"? Oder was würden Sie empfehlen? Der Kaufvertrag soll schon diese Woche unterschrieben werden. ich glaube Ihnen. Bitte helfen Sie mir. Danke...
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AW: Recht auf Wohnen (lebenslang)
(von Veronika)
User
Sehr geehrter Herr RA Gruner,

vielen Dank für Ihre operative Antwort. Den Vertrag gibt es noch nicht, und ich bin arbeitslos und kann die Sprechstunden bei einem Rechtsanwahlt mir nicht leisten. Die grundsetzliche Frage, welche mich interessiert: welche Rechte habe ich im Fall "Recht auf Wohnen"? Wobei ich, nach Erhalt eines Jobs, mich an Auszahlung des Kredites beteiligen werde?
AW: Recht auf Wohnen (lebenslang)
(von RA Michael Gruner)
Profi
Ohne den genauen Vertrag zu kennen, den man Ihnen anbietet, kann man es nicht verantworten, Ihnen hier einen Rat zu geben. Sie sollten sich von einem(r) Rechtsanwältin beraten lassen.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
AW: Recht auf Wohnen (lebenslang)
(von RA Michael Gruner)
Profi
Es gibt auch die Möglichkeit unentgeltlicher Auskunft bei den Rechtsanwaltskammern. Ohne den Vertrag zu kennen, kann man einfach keine seröse Auskunft geben. Dazu gibt es zu viele denkbare Varianten. Auch die Rechtswirkungen der Ehe im Hinblick auf die eheliche Wohnung (die das Haus ja dann wäre) sowie allfällige Aufteilungsansprüche etc. können nur vollständig beurteilt werden, wenn man weiss, was mit dem, "Vertrag" geregelt werden soll.

mfG
MG
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