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Muss der Vermieter die Sanierungskosten tragen? (von )
Guten Tag,

wir sind gerade dabei, nach fünf Jahren aus unserer Mietwohnung auszuziehen. Dabei handelt es sich um eine privat gemietete Eigentumswohnung in einem von einer Wohnbaugenossenschaft errichteten und verwalteten Haus.

Vor drei Jahren wurde das Haus thermisch saniert und der Lift erneuert.
Im Sommer 2008 wurden die Betriebskosten um ca. 100 EUR erhöht. Bei der Abrechnung, die ich vom Vermieter erhalten habe, ist dabei der Punkt Annuitäten hinzugekommen - es muss sich also um Rückzahlungen im Zuge der Sanierung handeln (das wurde mir auch vom Vermieter bestätigt).

Der Vermieter hat weiters anschließend auf Indexanpassungen der Miete verzichtet, die aber im Vergleich dazu weit geringer ausgefallen wären.

Meine Fragen: Handelt es sich dabei überhaupt um Betriebskosten? Hätte das der Vermieter nicht aus der Miete selbst tragen müssen?
Und wenn ja, habe ich im Nachhinein die Möglichkeit, das zu viel bezahlte Geld zurückzufordern?

Danke & beste Grüße,
Josef
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AW: Muss der Vermieter die Sanierungskosten tragen?
(von RA Michael Gruner)
Profi
Je nachdem, ob bzw. in welchem Ausmaß die Wohnung dem MRG unterliegt, was im Vertrag - zulässiger Weise - vereinbart wurde, können Sie über Gericht bzw. Schlichtungsstelle eine Überprüfung der zulässigen Höhe des Mietzinses beantragen.

Sie erhalten eine erste kostenlose Auskunft bei den zuständigen Schlichtungsstellen bzw. Bezirksgerichten (Amtstag) bzw. im Rahmen der ersten anwaltlichen Auskunft. Ohne Detailinformationen kann man keine "Ferndiagnose" geben.

mfG
RA Michael Gruner
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