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Kaminsanierung (von )
Wir haben Räumlichkeiten in unsaniertem Zustand gemietet zu relativ günstigem Mietzins, eben weil wir selbst renovieren. Nun stellt sich heraus, dass der Kamin undicht ist und abgedichtet werden muss, bevor wir eine neue Therme anschließen können.

Wer trägt dafür nun die Kosten? Wir, weil wir zugestimmt haben, die Räume im besichtigten Zustand unsaniert zu übernehmen oder der Vermieter, weil wir nicht absehen konnten, dass der Kamin undicht ist?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
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AW: Kaminsanierung
(von RA Michael Gruner)
Profi
Die Antwort hängt davon ab, was im Vertrag als Ihre Renovierungsleistung vereinbart wurde. Der Kamin gehört nicht zum Mietgegenstand, würde daher nicht in Ihren Aufgabenbereich fallen, wenn Sie (nur) den mietgegenstand zur Sanierung übernommen hätten.

mfg
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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