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| lebenslangen Wohnrecht (von Johannes) |
Meine Mutter hat in meinem Haus in einigen Räumen (ca. 80m²) ein Wohnrecht auf Lebenszeit (im Grundbuch eingetragen). Sie ist 80 Jahre alt und hatte vor 1,5 Jahren mehrere Schlaganfälle und wurde von einer 24 Stundenhilfe ca. 1 Jahr lang bei mir im Haus gepflegt. Nach Familienstreitigkeiten (mit meinen Schwestern) wurde meine Mutter von ihrer Sachwalterin in einem Altersheim untergebracht. Nun fordert die Sachwalterin meiner Mutter (wegen angeblichen Mobbings) eine Abgeltung des Wohnrechtes ein. Ich möchte dies jedoch nicht da ich mir dies finanziell nicht leisten kann. Ich habe mehrfach bekundet das meine Mutter jederzeit das Wohnrecht ausüben kann und sie ist auch gesundheitlich (mit einer Pflegerin) dazu in der Lage. Kann ich zu einer finaziellen Abgeltung des Wohnrechtes gezwungen werden?
Mit freundlichen Grüßen.
Johannes
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Wenn im vertrag über das Wohnrecht nicht irgendetwas über eine Abgeltung drin steht, verstehe ich nicht, was die Sachwalterin mit Abgeltung meint.
mfG
RA Michael Gruner
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