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Diskutieren Sie über Rechts-Fragen
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Rechts-Experten haben für Sie ein Nachschlagwerk zu den wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. Geben Sie Ihr gewünschtes Stichwort zum Themenbereich, der Sie interessiert links unterhalb in das Suchfeld ein. |
| Untermiete - Wohnung zu kalt (von Andrea) |
| Guten Tag, ich wohne seit einer Woche in einer 60m² Wohnung in Untermiete. Die Wohnung entspricht der Kategorie B (WC am Gang, 4. Stock ohne Lift). Nun habe ich bemerkt, dass nur einer der zwei Gasöfen in der Wohnung funktioniert, und der auch nicht richtig. Weiters funktionieren die zwei hinteren Herdplatten nicht. Wer ist nun für die Reperatur zuständig? MFG, Andrea Belt |
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Wenn in Ihrem Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, dann wäre der Vermieter zuständig.
mfG
RA Michael Gruner |
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