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| Bauphy. Daten / Energieausweiß (von Christoph) |
Sehr geehrter Herr Mag. Gruner!
Ich habe eine Wohnung in einer Wohnhausanlage gekauft. Diese Wohnung ist gerade in der Fertigstellung. Dazu habe ich zwei Fragen: Stehen mir als Käufer für dieser Wohnung ein Energieausweis zu? Kann ich diesen vom Bauträger anfordern? Weiters habe ich ein Recht darauf, dass ich die bauphysikalischen Daten der Wohnung vom Bauträger bekomme? Ich meine z. B. U-Werte der Fenster,... ?
MfG |
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AW: Bauphy. Daten / Energieausweiß (von Christoph) |
User |
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Zum Thema Energieausweis steht im Gesetz (Energieausweis-Vorlagegesetz), dass ein EA vorzulegen ist und, dass der Verkäufer, wenn er das nicht tut, dafür haftet, das das Objekt einen durchschnittlichen Wert entprechend Bauart und Alter erreicht.
Was die sonstigen Werte betrifft, so wäre dies Vereinbarungssache. Wenn Sie im Kaufvertrag bzw. der Ausstattungsbeschreibung bestimmte Werte vereinbart haben, dann müssen diese auch nachgewiesen werden.
Wenn diesebzüglich nichts vereinbart wurde, seh ich auch keine Verpflichtung des VK, da etwas zu liefern. Er schuldet dann einfach eine Wohnung, die dem Stand der Technik und "durchschnittlicher Qualität" entspricht.
mfG
RA Michael Gruner
P.S. Es ist daher gerade bei Bauträgerverträgen und Ankauf von neu errichteten Wohnung besonderes Augenmerk auf eine detaillierte Baubeschreibung und Aussattungsliste zu richten. Lassen Sie sich nicht mit Beschreibungen wie: "Toilette: Flachspüler, weiss" oder "Parkett: Eiche" abspeisen. Solche Toiletten gibt es als Ostblockware ab €39,90. Genauso ist es beim Parkett. Es sollten genaue Beschreibungen, am Besten mit Markenbezeichnung und Type festgelegt werden.
Auch bestimmte Kennzahlen. Heizwerte, k-Werte bei Fenstern usw. usw. sollten festgelegt werden, damit man im Nachhinein auch feststellen kann, ob der BauT/Verkäufer die geschuldete Ware gliefert hat.
MG
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