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Vermieter hat Schloss zur Hoftür entfernt (von )
Sehr geehrte Experten!
Unser Vermieter hat das Schloss der Hoftür (Hof ist allgemein zugänglich)entfernt. Nach einem Gespräch mit einem anderen Mieter ist dies entfernt worden, damit neue Mieter des Zubaus zu uns hineinkönnen und unseren Müllraum mitbenützen können, jetzt ist die Sicherheit unseres Hauses gefährdet. Laut Vermieter darf den Mietern der Zugang zum Müllraum nicht verwehrt werden. Aber unsere Sicherheit darf leiden?
Das Schloss wurde einfach entfernt ohne irgendeine Meldung oder ein Schreiben des Vermieters erst nach anrufen und Mietern wurde es ihnen mitgeteilt, haben wir Mieter keine Rechte? dürfen Vermieter dies so einfach? Zu unserer Liegenschaft gehören jetzt 3 Häuser wobei die beiden anderen Schlösser in ihren Hoftüren haben, und nur dem Hause Zugehörige hineinkönnen, bei uns kann aber jeder hinein, haben wir denn nicht den selben Sicherheitanspruch wie die anderen?
Mit freundlichen Grüßen Kira
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AW: Vermieter hat Schloss zur Hoftür entfernt
(von Kira )
User
Danke für die Antwort. Aber leider kann jeder von der Strasse aus in unseren Hof ohne Probleme gelangen
MfG Kira
AW: Vermieter hat Schloss zur Hoftür entfernt
(von RA Michael Gruner)
Profi
In Wien besteht die Verpflichtung, dass Wohnhäuser während der Nachtstunden versperrt sein müssen.

Sehr guter Link des Mieterschutzvereines:

http://www.mieterschutzwien.at/index.php/167/wie-ist-das-mit-der-haustorsperre/

Wenn also jetzt dagegen verstoßen wird, dann können Sie den Eigentümer des Hauses anzeigen. Wie das in anderen Gemeinden ist in Ö müsste man erheben.
AW: Vermieter hat Schloss zur Hoftür entfernt
(von RA Michael Gruner)
Profi
Wenn es nur um den Zutritt von "Innen", vom Hof aus, geht, also dadurch nicht der Zugang von der Straße her für jedermann ermöglicht wird, sehe ich kein Problem.

mfG
MG

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