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Diskutieren Sie über Rechts-Fragen
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Rechts-Experten haben für Sie ein Nachschlagwerk zu den wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. Geben Sie Ihr gewünschtes Stichwort zum Themenbereich, der Sie interessiert links unterhalb in das Suchfeld ein. |
| Rücktritt Kaufanbot? (von H.) |
Nach eingehender Besichtigung einer Wohnung haben wir ein befristetes Kaufangebot über den Makler gelegt. Wir wurden daraufhin (noch innerhalb der Kaufanbotsfrist) durch den Makler mündlich und schriftlich (per email) darüber informiert, dass der Preis zu gering sei und wir mit einer Unterzeichung erst rechnen können, wenn wir unser Angebot erhöhen und auch ein neues Angebot legen würden.
Die haben wir als eine Ablehung unseres Kaufanbots gesehen.
Ein weiteres Angebot wollten nicht nicht mehr legen.
Nun ist uns plötzlich aber das vom Verkäufer unterzeichnete Angebot zugeschickt worden.
Meine Frage nun: ist denn jetzt ein Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen?
vielen Dank.
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Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Zuerst ist unklar, ob der Makler die Antwort des Verkäufers weiter gegeben hat ("zu niedrig"), dann wären Ihr Angebot nicht angenommen worden und das wars. Wenn dem nicht so war und der Makler nur den Preis treiben wollte, dann hatte der Verkäufer noch nicht zu Ihrem Angebot Stellung genommen.
Wenn er dann innerhalb der noch offenen Angebotsfrist das Angebot angenommen hat, wäre damit ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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