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2024 bringt Neues bei der PV-Förderung

Seit diesem Jahr sind PV-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Wie gehabt, kurbelt der Bund den Photovoltaikausbau aber auch weiterhin mit Investitionszuschüssen an, mit denen insbesondere Betriebe angesprochen werden sollen. Insgesamt stehen dafür 135 Millionen Euro zur Verfügung.

2024 hat sich bei der PV-Förderung einiges getan. Eine der weitreichendsten Maßnamen für Privatpersonen ist die Umsatzsteuerbefreiung (= Mehrwertsteuerbefreiung): Wer eine PV-Anlage kauft, zahlt automatisch 20 Prozent weniger. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere PV-und Speicher-Förderungen in Form eines einmaligen Investitionszuschusses oder einer Marktprämienförderung.

 

Wann bekomme ich einen Investitionszuschuss?

Investitionszuschüsse gibt es für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen bis max. 1.000 kWp Modulleistung, aber auch für PV-Anlagen, für die der Nullsteuersatz nicht gilt, sowie für Stromspeicher bis zu einer Leistung von einer maximalen Nettokapazität von 50 kWh. Achtung: Stromspeicher werden nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage gefördert. Die Errichtung oder Erweiterung eines Stromspeichers allein wird von der EAG nicht gefördert! Sie können aber ausweichen und eine Stromspeicher-Förderung beim Klima- und Energiefonds (KLIEN) beantragen. Beachten Sie, dass die KLIEN-Förderung nicht mit der EAG-Investitionsförderung oder anderen Bundesförderungen kombinierbar ist.

EAG-Fördercalls im April, Juni & Oktober

2024 sind drei Fördercalls für PV-Anlagen der Kategorien A, B, C und D ausgeschrieben. Anträge können im jeweiligen Zeitraum nür über die Website der EAG gestellt werden. Beachten Sie, dass Sie den Antrag vor Inbetriebnahme der PV-Anlage stellen müssen. Der Beginn der Arbeiten darf hingegen vor der Antragstellung erfolgen, nicht jedoch vor dem 21. April 2022. Kommen Sie beim ersten Fördercall nicht zum Zug, können Sie beim nächsten Fördercall erneut einen Antrag stellen. Die Förderwürdigkeit bleibt auch dann erhalten, wenn das Projekt zwischenzeitlich in Betrieb genommen wurde.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Wie viel Geld Sie bekommen, ist unter anderem abhängig von der Größe Ihrer Anlage. Die Fördersätze für Kategorie A und B sind fix. Bei Kategorie C und D kann das tatsächlich ausgezahlte Fördergeld variieren.

Kategorie A 0,1 - 10 kWp 195 Euro/kWp
Kategorie B 10 - 20 kWp 185 Euro/kWp
Kategorie C 20 - 100 kWp max. 150 Euro/kWp
Kategorie D 100 - 1000 kWp max. 140 Euro/kWp

Was ist eine Marktprämienförderung?

Besitzen Sie eine PV-Anlage mit einer Größe von über 10 Kilowattpeak (kWp), können Sie gemäß EAG eine Marktprämienförderung beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss auf den verkauften und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom, womit die Differenz zwischen Produktionskosten und dem Preis am Markt teilweise oder ganz ausgeglichen werden soll. Die Höhe legt der Projektbetreiber im Zuge eines Gebots selbst fest. Der in der Verordnung festgesetzte Gebots-Höchstwert von 8,98Cent/kWh darf jedoch nicht überschritten werden. Die Marktprämienförderung kann außerdem nicht mit einem Investitionszuschuss kombiniert werden.

Wie komme ich zur Förderung?

Die Antragstellung für den Investitionszuschuss und die Marktprämienförderung erfolgt während der laufenden Fördercalls über das EAG-Förderportal. Die Abwicklung ist seit diesem Jahr vereinfacht: Sie können laufend Ihre Projekte vorerfassen, einen Antrag einreichen, den Status Ihres Antrags aktuell einsehen und den Fördervertrag herunterladen.

Weitere bundesweite PV-Förderungen

Neben der Marktprämienförderung und dem Investitionszuschuss, die beide über die EAG abgewickelt werden, stehen noch weitere Förderungen für Photovoltaikanlagen zur Auswahl: der Klima- und Energiefonds (KLIEN) bietet unter anderem eine Stromspeicherförderung und im Rahmen der "raus aus Öl und Gas"-Förderung gibt es weiterhin den Solarbonus für Private und Betriebe.

AutorIn:
Datum: 18.04.2024
Kompetenz: Förderungen

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