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Fremdfinanzierung genau prüfen

Ohne Fremdfinanzierung ist die Erfüllung des persönlichen Wohntraumes nur selten möglich. Bei der Finanzierungswahl und den Vertragsdetails sollten Sie auf jedes Detail achten, sonst kann es teuer werden. Hier die wichtigsten Tipps.

Der Kreditantrag ist unterschrieben, das Geld für Ihre neuen vier Wände schon bald auf Ihrem Konto, und Sie für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte bei Ihrer Bank verschuldet. Damit dieser Kredit und vor allem seine Rückzahlung nicht zum Desaster werden, sollten Sie folgende, von den ExpertInnen der AK ausgearbeiteten Punkte bei den Verhandlungen mit einfließen lassen:

  1. Nehmen Sie sich Zeit für die Beratung
  2. Behalten Sie das so genannte "Kostendreieck" immer im Blick: Zinssatz, einmalig verrechnete Spesen (Bearbeitungs-, Pfandrechtseintragungsgebühr, Schätzkosten) und laufende Nebenkosten der Finanzierung (Kontoführung, Prämien für Risikoversicherungen).
  3. Der variable Zinssatz variiert im wahrsten Sinne: Verhandeln und vergleichen zahlt sich hier aus, denn der Zinssatz kann bis zu zwei Prozentpunkte schwanken. Der variable Zinssatz setzt sich aus Leitzinssatz, 3-Monate-Euribor und Gewinnspanne (Marge: zwischen 1 % und 2 %) zusammen - die Marge ist verhandelbar.
  4. Achtung bei Fixzinsen! Nicht mal zwei Prozent auf ein Jahr klingt zwar toll, aber danach droht nicht selten der Zinssprung.
  5. Spesen und Gebühren haben einen Spielraum! Allein die Bearbeitungsgebühr beträgt zwischen 0,5 % und 2 %. Dazu kommen eventuell Schätz- und Bewertungskosten, Abfragespesen beim Kreditschutzverband, Eintragungsgebühr des Pfandrechts ins Grundbuch (1,2 % vom eingetragenen Pfandrecht ist fixer Satz. Aber die Höhe des eingetragenen Wertes ist verhandelbar und kann je nach Bank zwischen 100 % und 140 % des Kreditbetrages betragen).
  6. Lassen Sie Klauseln mit unbestimmbaren Kostenangaben, z. B. "Spesen gemäß Aushang", aus dem Vertrag streichen. Vermeiden Sie betraglich unbestimmte Kostenangaben im Kreditvertrag wie . Achten Sie weiters auf Vertragsstrafen (Pönalen) und Kündigungsfristen bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites.
  7. Erfragen Sie die Höhe des Verzugszinssatzes sowie etwaiger Mahnspesen bei Ratenzahlungsverzug.
  8. Kein Kredit ohne Versicherung. Aber: Nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot einer (reinen) Ablebens- oder Kapitalversicherung an, sondern vergleichen Sie. Bestehende Lebensversicherungen können übrigens in die Finanzierung eingebracht werden, ein Neuabschluss ist also nicht immer nötig.
  9. Achtung beim Spesenhinweis bei Lebensversicherungen: Nicht selten verrechnet der Versicherer bei monatlicher Zahlungsweise einen Unterjährigkeitszuschlag. Der Grund: Die Versicherungsprämie ist grundsätzlich eine Jahresprämie. Bei jährlicher Zahlweise fällt der Spesensatz für unterjährige Zahlung weg.

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Datum: 12.11.2015
Kompetenz: Finanzierung

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